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DAT-Beschluss zu COVID-19-Impfungen
Kassenärzte weisen Apotheker in die Schranken
Am vergangenen Mittwoch sprachen sich die Delegierten beim Deutschen Apothekertag in Düsseldorf mehrheitlich für COVID-19-Auffrischimpfungen in den Apotheken aus – am heutigen Freitag folgt nun die Retourkutsche der Ärzteschaft: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung erinnert die Apotheker:innen daran, wo ihr Platz ist bei der Pandemiebekämpfung. Impfen soll demnach weiterhin den Ärztinnen und Ärzten vorbehalten bleiben.
Es war ein selbstbewusstes Votum: Am vergangenen Mittwoch stimmten die Delegierten beim Deutschen Apothekertag in Düsseldorf mehrheitlich für einen Antrag des Berliner Apotheker-Vereins, wonach es den Apotheken hierzulande gestattet werden sollte, COVID-19-Auffrischimpfungen anzubieten. Zwar äußerten einige der Delegierten Bedenken – doch letztlich sprachen sich 267 der Stimmberechtigten dafür aus, 138 dagegen.
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Die Ärzteschaft will das erwartungsgemäß nicht auf sich sitzen lassen. „Die Corona-Pandemie bekommen wir nur gemeinsam in den Griff – und zwar jeder an seinem Platz“, erklärt der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, am heutigen Freitag in einer Pressemitteilung der KBV. Gemeinsam stellt er demnach mit seinen Vorstandskollegen Stephan Hofmeister und Thomas Kriedel klar: „Die Durchführung einer Impfung ist und bleibt eine originär ärztliche Aufgabe.“
Damit erteilte der KBV-Vorstand der Hauptversammlung der Apotheker:innen eine Absage, mit dem Impfen in Apotheken die Impfquote verbessern zu wollen. „Die Apotheken haben die Aufgabe, die Versorgung mit Medikamenten und Impfstoffen flächendeckend sieben Tage die Woche sicherzustellen – und das jeden Tag 24 Stunden lang“, sagte KBV-Vize Hofmeister der Mitteilung zufolge. Und Gassen ergänzt: „Das Impfen in den Arztpraxen ist ein Garant dafür, dass mittlerweile deutlich über 60 Prozent der Bevölkerung einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus genießen. Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen können impfen.“ Anamnese, Aufklärung, ein Ausschluss von akuten Erkrankungen und Kontraindikationen sowie bei bestehenden Erkrankungen die Bewertung, ob eine Impfung möglich ist – all dies erfordert nach Ansicht der KBV-Vorstände eine ärztliche Fort- und Weiterbildung, über die Apotheker:innen nicht verfügten.
Hintergrund des Antrags aus Berlin ist die weitgehende Stagnation der COVID-19-Impfquote in Deutschland bei gut 63 Prozent der Bevölkerung. Experten warnen seit Wochen vor den Konsequenzen, die im Herbst und Winter drohen, wenn es nicht gelingt, der Nationalen Impfkampagne neuen Schwung zu verleihen. Erst vor knapp zwei Wochen hatte Thorsten Lehr, Professor für Klinische Pharmazie an der Universität des Saarlands, beim Westfälisch-Lippischen Apothekertag für die Corona-Impfung in den Apotheken geworben. Politisch fehlt dafür aktuell jedoch der Rückhalt: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) warnte während seines Besuchs beim DAT in Düsseldorf davor, den ohnehin wegen der Modellprojekte zur Grippeimpfung in den Apotheken schwelenden Konflikt mit der Ärzteschaft weiter zu befeuern.
4 Kommentare
Schon lächerlich
von Stefan Haydn am 26.09.2021 um 16:58 Uhr
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Impfen
von Conny am 24.09.2021 um 14:16 Uhr
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unnötiger Schaum ...
von Karl Friedrich Müller am 24.09.2021 um 13:30 Uhr
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Ärztliche Aufgabe?
von Pharmi am 24.09.2021 um 13:27 Uhr
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