Gelber Impfpass wird nicht mehr akzeptiert

Berlin: Impfnachweis bei 2G-Veranstaltungen nur noch digital gültig

Berlin - 28.09.2021, 12:15 Uhr

Wer als in Berlin als Geimpfter oder Genesener an 2G-Veranstaltungen teilnehmen möchte, benötigt zwingend ein digitales Zertifikat.(b/Foto: IMAGO / Future Image)

Wer als in Berlin als Geimpfter oder Genesener an 2G-Veranstaltungen teilnehmen möchte, benötigt zwingend ein digitales Zertifikat.(b/Foto: IMAGO / Future Image)


In den Berliner Apotheken könnte diese Woche die Nachfrage nach digitalen COVID-19-Impf- und Genesenennachweisen noch einmal spürbar steigen. Denn seit Sonntag gilt: Wer als Geimpfter oder Genesener an 2G-Veranstaltungen teilnehmen möchte, benötigt zwingend ein digitales Zertifikat. Ziel ist ein besserer Schutz vor Fälschungen. Für die Teilnahme an 3G-Veranstaltungen genügt nach wie vor die Vorlage des gelben Impfbuchs.

Bisher war der digitale Nachweis der COVID-19-Impfung eher technische Spielerei als ein notwendiges Utensil. Denn um zu belegen, dass man gegen Corona geimpft ist, reichte auch der analoge Eintrag im gelben Impfbuch. In Berlin ist das seit dem vergangenen Sonntag anders – zumindest bei sogenannten 2G-Veranstaltungen, zu denen nur Geimpfte und Genesene Zugang haben: Wie der Senat bereits vor einer Woche beschloss, soll an solchen Veranstaltungen nur noch teilnehmen können, wer seinen Impfnachweis in digitaler Form vorlegen kann. Die „Siebte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ ist am vergangenen Samstag im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin erschienen und somit am Sonntag in Kraft getreten.

„Die 2G-Bedingung soll Verantwortlichen die Möglichkeit eröffnen, Einrichtungen, Betriebe, Veranstaltungen und ähnliche Unternehmungen nur für geimpfte und genesene Personen zugänglich zu machen und im Gegenzug Erleichterungen von den Bestimmungen dieser Verordnung zu erlangen“, heißt es im neuen § 8a der Verordnung. Ausnahmen gelten für Kinder unter zwölf Jahren, die allerdings negativ getestet sein müssen. Dabei ist der Nachweis über die Genesung beziehungsweise Impfung gegen COVID-19 in Papierform nicht mehr zulässig. Konkret heißt es:


(…) der Nachweis der Impfung gegen oder der Genesung von SARS-CoV-2 muss digital verifizierbar sein; beim Zutritt müssen die Nachweise digital verifiziert und mit einem Lichtbildausweis abgeglichen werden (…)“

Aus § 8a Abs. 2 Siebte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung 


Dem Wortlaut nach ist es also nicht nötig, den Nachweis in einer App auf dem Smartphone mit sich zu führen. Digital verifizierbar ist auch der QR-Code auf Papier. 

Ziel dieser Regelung ist es, die Sicherheit zu erhöhen – denn in der Hauptstadt kursieren derzeit offenbar recht viele gefälschte Impfausweise. Den Apotheken kommt dabei offensichtlich eine Schlüsselrolle zu: Sie müssen weiterhin wachsam sein und vorliegende Impf- und Genesenennachweise sorgsam prüfen. Übrigens: Explizit vorgeschrieben ist der digitale Nachweis nur für 2G-Veranstalungen. Sind auch negativ Getestete zugelassen (3G), genügt weiterhin der analoge Eintrag im gelben Impfpass als Beleg für die Impfung.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Strategie dahinter?

von Träumerin am 18.10.2021 um 9:00 Uhr

Der gläserne digitale Mensch?
ID2020
Grüner Pass EU, e-Rezepte, e-Krankenschein - ein Anfang?

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Was für ein Blödsinn

von Hummelmann am 29.09.2021 um 1:31 Uhr

Es macht doch überhaupt keinen Unterschied, ob ich einen gefälschten gelben Impfpass zum Besuch in einem Cafe vorlege oder zum Erstellen eines QR-Codes in der Apotheke. Nur wenn der QR-Codes ausschließlich von der Impfstelle erzeugt wird und sonst niemand Zugriff auf die Verschlüsselungsroutine hat, kann man die Anzahl der Fälschungen eindämmen.

Außerdem wähnen wir uns in falscher 2G-Sicherheit, wenn wir nicht endlich mit Antikörper-Tests anfangen. Allein die Tatsache, dass jemand eine Impfung vorweisen kann, bedeutet noch lange nicht, dass er einen ausreichenden Impfschutz aufgebaut hat. Das gilt auch in der Gegenrichtung. Denn auch ohne 2G könnte jemand durchaus einen ausreichenden Titer an Antikörpern aufgebaut haben. Also wenn wir schon viel Geld in die Ausstellung von QR-Codes investieren, dann bitte nicht als Impfpass sondern in Form eines Antikörper-Passes. Dann wissen wir nämlich auch gleich, wann eine dritte, vierte oder fünfte Impfung notwendig wird.
Alles Andere gibt uns nur ein falsches Gefühl von 2G-Sicherheit und verschwendet gleichzeitig wichtige Ressourcen an Zeit und Geld.
Dass sich die Kneipen- und Kinobesitzer eine einfache Zugangskontrolle wünschen, kann ich ja verstehen. Aber ohne medizinischen Sachverstand kommen wir aus diesem ewigen Kreislauf ganz bestimmt nicht raus.

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