Umfrage

PoC-Antigentests: Bleiben die Apotheken dabei?

Berlin - 07.10.2021, 13:49 Uhr

Wie viele Apotheken werden ihr Testangebot künftig aufrechterhalten? (c / Foto: IMAGO / Sven Simon)

Wie viele Apotheken werden ihr Testangebot künftig aufrechterhalten? (c / Foto: IMAGO / Sven Simon)


Der im vergangenen März eingeführte „Bürgertest“ für Asymptomatische hat ausgedient. Ab nächster Woche hat nur noch ein eng umgrenzter Personenkreis Anspruch auf kostenlose Schnelltests. Alle anderen müssen selbst zahlen, wenn sie 3G-Hürden überwinden wollen. Was bedeutet das für das Testangebot der Apotheken? Der Apothekerverband Nordrhein wollte das von seinen Mitgliedern wissen. Die „Blitzumfrage“ zeigt: Die meisten Apotheken planen keinen sofortigen Ausstieg. Wir wollen auch von unseren Leser:innen wissen: Werden Sie in der kommenden Woche noch PoC-Tests anbieten?

Ab dem 11. Oktober zahlt der Staat nicht mehr für jede:n asymptomatische:n Bürger:in PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2. Nur noch gewisse Personen – „impfunfähige und abgesonderte“, wie es heißt  – sollen nach der nächste Woche in Kraft tretenden neuen Coronavirus-Impfverordnung weiterhin Anspruch auf kostenlose Testungen nach § 4a TestV haben. Die ABDA hatte im Stellungnahmeverfahren zu dieser Verordnungsänderung die Vermutung geäußert, dass Testkapazitäten abgebaut werden. Und zu diesem Zeitpunkt war sie sogar noch davon ausgegangen, dass die Vergütung um 2 Euro je Test erhöht wird – ein Plan, von dem das Bundesgesundheitsministerium dann allerdings Abstand genommen hat. Es bleibt bei 11,50 Euro je Test. Gelten soll die Testverordnung noch bis zum 31. Dezember 2021. 

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Es bleibt bei 11,50 Euro für den Corona-Schnelltest

Der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) hat nun diese Woche (Dienstag bis Donnerstagvormittag) eine Blitzumfrage unter seinen Mitgliedern durchgeführt und wollte wissen, ob sie dennoch weiter testen werden. Immerhin rund 200 der 2.100 Mitgliedsapotheken haben mitgemacht. Demnach planen die Apotheken keinen sofortigen Ausstieg aus der Teststrategie, wie es in einer Pressemitteilung des AVNR heißt. Der Verbandsvorsitzende Thomas Preis kommentiert: „Die Durchführung von Corona-Schnelltests in Apotheken ist für die nächsten Wochen sichergestellt. Ein flächendeckendes Netz von testenden Apotheken wird es somit zunächst weiterhin geben“. Allerdings werde dieses nicht mehr so dicht sein wie im April oder Mai dieses Jahres. Sehr viele Apotheken stünden jedoch weiterhin zur Verfügung. Wie sich die Situation im November entwickeln wird, müsse man abwarten, so Preis weiter. 

Rund 20 Euro für Selbstzahler geplant

Was die Kosten für einen Corona-Schnelltest angeht, die Apotheken künftig von Selbstzahlern erheben wollen, geht der AVNR aufgrund der Befragung von Preisen um die 20 Euro aus. International sei das noch vergleichsweise günstig.

Preis ist allerdings nicht überzeugt, dass die Abkehr von den Bürgertests richtig ist: „Gerade vor dem Hintergrund einer von allen Experten erwarteten Steigerung der Infektionszahlen erfolgt der Ausstieg aus den kostenlosen Bürgertests zum falschen Zeitpunkt“, erklärt er. Die Nachfrage sei groß, täglich würden in NRW rund 200.000 Tests insgesamt durchgeführt. „Zu viele Menschen in unserem Land werden auf ein Stück mehr Sicherheit durch regelmäßiges Testen verzichten müssen. Sie werden einer guten Möglichkeit beraubt, dem Virus zu begegnen. Die Impfung ist eine Möglichkeit – Testen aber auch. Das sollte jedoch nicht am Geldbeutel scheitern“, erklärt Preis. Der AVNR-Chef hätte es besser gefunden, eine Zuzahlung einzuführen – so wie man sie bei Arzneimittel schon kennt.

Neue Prüfpflichten für die Apotheken

Der AVNR macht in seiner Pressemitteilung auch darauf aufmerksam, dass sich diejenigen, die weiterhin Anspruch auf die kostenlose Durchführung von Schnelltests haben, beispielsweise Schwangere oder Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, rechtzeitig eine ärztliche Bescheinigung ausstellen lassen sollte. Die Apotheken müssen sich diese Bescheinigung vorlegen lassen, wenn sie den Schnelltest nach dem neuen § 4a der Testverordnung durchführen wollen. Bei unter 18-Jährigen, die – wie Schwangere – noch bis Ende 2021 Anspruch auf einen kostenlosen Test haben, reicht die Vorlage eines Personalausweises.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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