Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel

Rückrufe wegen Ethylenoxid – was steckt dahinter?

Stuttgart - 15.10.2021, 12:15 Uhr

Gerade neu auf dem Markt, muss Weleda seine Bio-Nahrungsergänzungsmittel „Naturweisheit“ wieder zurückrufen. Allerdings handelt es sich dabei um ein Problem, das die gesamte Lebensmittelindustrie betrifft. (x / Foto: Weleda)

Gerade neu auf dem Markt, muss Weleda seine Bio-Nahrungsergänzungsmittel „Naturweisheit“ wieder zurückrufen. Allerdings handelt es sich dabei um ein Problem, das die gesamte Lebensmittelindustrie betrifft. (x / Foto: Weleda)


Was haben sesamhaltige Lebensmittel, Speiseeis, Fertigmalhzeiten, Milchgetränke, Marmeladen, Joghurts, Zusatzstoffe wie Johannisbrotkernmehl (E410) oder Guarkernmehl (E412) mit Nahrungsergänzungsmitteln aus der Apotheke gemeinsam? Gewöhnlich nicht viel. In beiden Bereichen kam es aber zuletzt vermehrt zu Rückrufen aufgrund der Verunreinigung Ethylenoxid. Zuletzt sogar bei einem Bio-Nahrungsergänzungsmittel aus der Apotheke.

Gerade neu auf dem Markt, muss Weleda seine Bio-Nahrungsergänzungsmittel „Naturweisheit“ wieder zurückrufen. Unter den Namen „Meine Immunformel“, „Meine Nacht“ und „Meine Vitalquelle“ waren sie im September neu eingeführt worden, im November 2021 soll „Meine Haare, Wimpern & Nägel“ folgen. Doch bevor es so weit ist, musste die Firma am 8. Oktober Chargenrückrufe für ihre Nahrungsergänzungsmittel „Meine Immunformel“ und „Meine Vitalquelle“ veröffentlichen. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich Rückstände von Ethylenoxid in den betroffenen Chargen befinden, hieß es: „Aufgrund der mangelnden Vereinbarkeit mit unseren hohen Ansprüchen an die Produktqualität und den Qualitätsgrundsätzen der Weleda AG rufen wir die genannten Chargen aus Gründen des vorsorglichen Verbraucherschutzes zurück.“

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Bereits im Juli hatte die DAZ über einen Rückruf von Abtei-Tabletten mit Magnesium und Calcium berichtet. Grund war die Substanz 2-Chlorethanol, welche gleichwertig zu Ethylenoxid eingestuft wurde und als potenziell gesundheitsschädlich bewertet wird. Ethylenoxid stehe im Verdacht, auch bei geringen Konzentrationen in Lebensmitteln erbgutverändernd und krebserregend zu sein, hieß es.

Auf Anfrage der DAZ erklärte das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) im Juli, dass in Deutschland der Einsatz von Ethylenoxid als Pflanzenschutzmittelwirkstoff im Lebensmittelbereich seit 1981 verboten ist (Umsetzung der Richtlinie 79/117/EWG). Drittstaaten würden jedoch weiterhin die Begasung mit Ethylenoxid, zum Beispiel vor dem Schiffsversand, praktizieren. Weil Ethylenoxid eine sehr reaktive Verbindung sei, liege es in behandelten oder verarbeiteten Lebensmitteln nur noch in geringer Menge als Ethylenoxid vor, sondern hauptsächlich in Form seines Hauptabbauprodukts 2-Chlorethanol.

Bei Weleda ist die Lage somit einigermaßen klar, wird für die neue Marke „Naturweisheit“ doch mit natürlichen pflanzlichen Quellen geworben. Allerdings erklärte das MLR gegenüber der DAZ im Juli auch: „Die Ursache für die nachgewiesenen Gehalte an 2-Chlorethanol in den Nahrungsergänzungsmitteln, bei denen die Gehalte nicht aus pflanzlichen Zutaten herrühren, ist derzeit nicht bekannt. Möglicherweise handelt es sich bei dem nachgewiesenen Gehalt an 2-Chlorethanol um eine Prozesskontaminante aus der Herstellung des Kapsel-/Überzugsmaterials oder um einen Rückstand aus einer Begasung des Kapsel-/Überzugsmaterials mit Ethylenoxid. Aktuell laufen weitere amtliche Untersuchungen zur Ursachenermittlung. Gefragt sind gleichzeitig auch die Unternehmen selbst im Rahmen ihrer Eigenkontrollsysteme zu prüfen, ob ihre Produkte sicher sind und den rechtlichen Vorgaben entsprechen.“ 



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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