Potenzielle Koalitionäre einig

Das Ende der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ist in Sicht

Berlin - 27.10.2021, 16:45 Uhr

Marco Buschmann, Parlamenarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, und Dirk Wiese, Vizevorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, sind sich in puncto epidemische Lage schon vor der angestrebten Koalition einig. (x / Foto: IMAGO / Jürgen Heinrich)

Marco Buschmann, Parlamenarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, und Dirk Wiese, Vizevorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, sind sich in puncto epidemische Lage schon vor der angestrebten Koalition einig. (x / Foto: IMAGO / Jürgen Heinrich)


Die Bundestagsfraktionen der SPD, der Grünen und der FDP sind sich einig: Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ soll mit Ablauf des 24. November 2021 enden. Damit wird auch die Rechtsgrundlage für zahlreiche Verordnungen, Anordnungen und Maßnahmen fallen. Doch neue Übergangsregeln sind bereits angedacht. Und einige Verordnungen sehen ohnehin noch eine gewisse Laufzeit vor – so etwa die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung.

Noch-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bereits Anfang vergangener Woche erklärt, dass die erstmals im März 2020 ausgerufene „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ Ende November auslaufen solle. Diese besondere Pandemielage, die Bund und Ländern bestimmte Befugnisse einräumt, gilt laut Infektionsschutzgesetz als aufgehoben, wenn der Bundestag sie nicht spätestens drei Monate nach der letzten Feststellung erneut feststellt. Stichtag ist demnach der 25. November, denn am 25. August hatte der Deutsche Bundestag sie das letzte Mal verlängert.

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Dass auch eine künftige Ampel-Koalition die epidemische Lage beenden will, machten heute SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese, Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt und der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, in einer Pressekonferenz deutlich. In einem gemeinsamen Eckpunktepapier konstatieren die Fraktionen, dass die Voraussetzungen für eine erneute Verlängerung nicht vorliegen. Allerdings sollen nicht von einem Tag auf den anderen alle Sonderregeln unwirksam werden. Für eine Übergangszeit bis zum 20. März 2022 werden durchaus noch gewisse moderatere Maßnahmen möglich sein. „Schulschließungen, Lockdowns und Ausgangssperren wird es jedenfalls mit uns nicht mehr geben und sind auch in der aktuellen Situation unverhältnismäßig“, erklärte Wiese. Allerdings werde der 25. November auch „kein Freedom Day“ sein.

Neue Rechtsgrundlage für Länder geplant

Mit dem Ende der epidemischen Lage wird aber unter anderem der Maßnahmenkatalog des § 28a Abs. 1 IfSG mit seinen teilweise sehr weitgehenden Befugnissen nicht mehr anwendbar sein. Bislang ist noch vorgesehen, dass die Länder diese Maßnahmen auch nach dem Ende der epidemischen Lage treffen können, sofern das jeweilige Landesparlament die Anwendbarkeit für das eigene Land feststellt – doch diese Möglichkeit wollen die drei Fraktionen streichen.

Stattdessen soll eine neue Rechtsgrundlage für die Länder geschaffen werden, um nach wie vor bestehende Gefahren, die von SARS-CoV-2  ausgehen, „angemessen zu bekämpfen“. Sie soll bis zum nächsten Frühlingsanfang gelten und weniger eingriffsintensive Maßnahmen  ermöglichen. Weiter anordnen können sollen die Länder den Eckpunkten zufolge: Maskenpflicht, Zugangsregeln nur für Geimpfte, Genesene und Getestete, Hygienekonzepte, Abstandsgebote, Kontaktdaten-Erfassung und Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Schulen), Hochschulen oder ähnlichen Einrichtungen.

Buschmann sagte, dass diese Maßnahmen „spätestens“ am 20. März 2022 enden werden – allerdings gelte dies unter Vorbehalt. Ändern könnte sich die Lage und damit die Bewertung, wenn beispielsweise neue Mutationen auftauchten, gegen die Impfungen wenig helfen.

Verlängert werden bis zum 20. März 2022 sollen auch einige soziale Erleichterungen. „Es gibt einige, die wir definitiv aus unserer Sicht aufrechterhalten müssen“, sagte Göring-Eckardt. Dazu zähle der leichtere Zugang zur Grundsicherung insbesondere für Künstlerinnen und Künstler sowie Soloselbstständige und die Absicherung von Kinderkrankentagen durch Lohnersatzleistungen, sodass es Geld für 30 statt zehn Kinderkrankentage gibt (Alleinerziehende: für 60 statt 20).

Spahn hat den potenziellen Ampelpartnern bereits Unterstützung bei ihren Plänen angeboten. „Dies gilt auch für die Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs“, teilte ein Sprecher mit.

Entlassrezepte bald wieder nur drei Tage gültig

Neben dem berüchtigten Maßnahmenkatalog des § 28a IfSG sind auch einige Anordnungen und Verordnungen direkt an eine vom Bundestag festgestellte epidemische Lage geknüpft. Bei einigen Verordnungen wurde diese inzwischen aufgelöst. So gilt etwa die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsordnung, die Apotheken unter anderem im Fall der Nichtverfügbarkeit von Rabattarzneimitteln mehr Spielraum bei der Abgabe einräumt, bis zum 31. Mai 2022. Die Corona-Testverordnung wird am 31. Dezember 2021 auslaufen.

Andere besondere Regelungen im Gesundheitswesen werden tatsächlich zusammen mit der epidemischen Lage enden. Dazu gehören etwa die besonderen Pandemieregeln der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Sie sehen derzeit noch vor, dass Entlassverordnungen aus dem Krankenhaus sechs statt drei Werktage gültig sind. Zudem dürfen größere Packungen als N1 sowie Rezepturen, Verbandmittel, Medizinprodukte etc. bis zu einem Bedarf von 14 statt sieben Tagen verordnet werden. Diese Sonderregeln werden ab dem 25. November 2021 nicht mehr gelten.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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