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Hygiene
Geräte und Räume reinigen: was ist zu beachten?
In der Apotheke spielt Hygiene eine wichtige Rolle. Um zum Beispiel in der Rezeptur Arzneimittel von hoher pharmazeutischer Qualität herstellen zu können, sind spezielle Hygienemaßnahmen erforderlich. Dabei darf auch die regelmäßige Reinigung der Betriebsräume und aller Geräte nicht vergessen werden.
In einer Apotheke ist immer Bewegung: Kund:innen kommen herein und gehen wieder, und auch das Personal kommt im Normalfall an einem Arbeitstag auf eine gute Schrittzahl. Dadurch kommt es unweigerlich zur Verwirbelung von Staubpartikeln, über die Mikroorganismen übertragen werden. Eine sachgemäße Reinigung der Apothekenräume spielt daher eine wichtige Rolle.
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Wände und Fußböden müssen regelmäßig geputzt werden. Dabei wird grundsätzlich vom reinen zum unreinen Bereich sauber gemacht. Zunächst sollte also der Fußboden in der Rezeptur gewischt werden und erst danach der übrige Bereich der Offizin. Die verwendeten Wischbezüge selbst stellen aufgrund ihrer Feuchtigkeit eine Kontaminationsquelle dar, diese Tücher sollten daher regelmäßig gereinigt und trocken gelagert werden.
Vorschrift: Rezeptur als abgetrennter Bereich
Aufgrund der möglichen Übertragung von Keimen durch Partikel schreibt die Apothekenbetriebsordnung vor, dass die Rezeptur an mindestens drei Seiten raumhoch von anderen Bereichen der Apotheke abgetrennt sein muss und Wände sowie Oberflächen leicht zu reinigen sind. Idealerweise ist der Bereich zur Herstellung von Arzneimitteln natürlich in einem eigenen Raum untergebracht. Die Verarbeitung von Teedrogen muss dabei zwingend an einem eigenen Platz erfolgen, da pflanzliche Drogen eine wesentlich höhere Keimzahl aufweisen dürfen als andere Ausgangsstoffe. Für den Rezepturbereich in der Apotheke gibt es übrigens keine Obergrenze für die erlaubte Partikelzahl in der Luft. Um alle mikrobiologischen Anforderungen des Arzneibuchs an die hergestellten Arzneimittel einhalten zu können, ist es daher umso wichtiger, die Anzahl an Partikeln möglichst gering zu halten.
Im Herstellungsbereich nur lagern, was man wirklich braucht
Durch Gefäße können in den Bereich der Rezeptur leicht Keime eingeschleppt werden. Aus diesem Grund sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass im Herstellungsbereich nur die unmittelbar benötigten Gefäße und Materialien aufbewahrt werden. Auch Originalrezepte sollten nicht in diesen Bereich gelangen. Idealerweise wird die Verschreibung kopiert und in einer desinfizierten Klarsichtfolie aufbewahrt, dies gilt ebenso für benötigte Herstellungsanweisungen und Herstellungsprotokolle. Weiteres Papier sollte im Bereich der Herstellung nicht zu finden sein.
Geräte zur Desinfektion am besten wischen
Alle Geräte zur Herstellung von Arzneimitteln müssen in einem sauberen Zustand sein. Direkt vor der eigentlichen Verwendung sollten diese mit einem Alkohol-Wasser-Gemisch desinfiziert werden. Dazu können Einmaltücher mit 2-Propanol 70% (V/V) getränkt werden und anschließend eine Wischdesinfektion erfolgen. Um einem Keimwachstum vorzubeugen, sollten Wasserbäder täglich gereinigt und das enthaltene Wasser ersetzt werden. Wird das Wasserbad längere Zeit nicht genutzt, sollte es entleert, anschließend getrocknet und erst bei erneuter Nutzung wieder frisch befüllt werden. Vorratsgefäße müssen vor einer erneuten Befüllung gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Das Desinfektionsmittel verdunstet zwar normalerweise rückstandsfrei, trotzdem muss vor dem Befüllen kontrolliert werden, ob die Gefäße tatsächlich trocken sind.
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