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Brief an das Bundesinnenministerium
Apotheker fordert Bürokratieabbau bei Präqualifizierung
Apothekeninhaber Christian Fehske aus Hagen in Westfalen hat genug vom Präqualifizierungs-Irrsinn: In einem Brief an das Bundesministerium für Inneres fordert er, Apotheken mit gültiger Betriebserlaubnis automatisch als präqualifiziert anzuerkennen. Zudem regt er eine „Beweisumkehr“ für Krankenkassen zum nachträglichen Ausschluss von Leistungserbringern von der Belieferung an.
Die Präqualifizierung ist für Apothekeninhaber:innen seit jeher ein Ärgernis. Dass sie sich in den meisten Bezirken ab dem kommenden Jahr auch für die Teilnahme an der Belieferung von Patient:innen mit Trink- und Sondennahrung präqualifizieren lassen müssen, lässt umso mehr an der Sinnhaftigkeit des Verfahrens zweifeln.
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Apotheker Christian Fehske, Inhaber der Rathaus-Apotheke in Hagen in Westfalen, will das nicht länger kommentarlos hinnehmen. Er wendet sich jetzt in einem Brief an das Bundesministerium für Inneres, das hierzulande auch für das Thema Entbürokratisierung zuständig ist, und weist auf die Missstände hin. „Es geht mir darum, Sie auf das Verfahren der Präqualifizierung aufmerksam zu machen, im Rahmen dessen Leistungserbringer im Gesundheitswesen sehr aufwendige Nachweise zu erbringen haben, um überhaupt einen von der Bevölkerung i.d.R. erwünschten und erwarteten Versorgungsauftrag zur Belieferung mit Hilfsmitteln erfüllen zu dürfen“, so Fehske, der auch in der Apothekerkammer Westfalen-Lippe sowie in der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer aktiv ist.
„Aufwand und Nutzen dieses extrem bürokratischen Verfahrens sind für mich und andere Betroffene kaum in eine vernünftige Relation zu bringen“, schreibt der Apotheker an das Ministerium, das derzeit noch von Horst Seehofer (CSU) geführt wird. „Für viele unserer Gäste, wie auch mein Team mit unserem ganzheitlichen Versorgungsanspruch gehört die Versorgung mit Hilfsmitteln / Medizinprodukten wie dem Verleihen von Milchpumpen, der Abgabe von Insulin-Pens, dem Anmessen und der Abgabe von Kompressionsstrümpfen u.ä. ganz selbstverständlich in unsere Apotheke, und sind im § 1a der ApBetrO als apothekenübliche Waren bzw. Dienstleistungen enthalten.“
„Ver(sch?)wendung kostbarer Arbeitszeit“
Um diese apothekenüblichen Waren aber abgeben beziehungsweise diese apothekenüblichen Dienstleistungen zulasten der GKV erbringen zu dürfen, sei „ein extrem bürokratisches und aufwendiges Verfahren erforderlich, das nicht nur mit direkten Kosten, sondern auch einer Ver(sch?)wendung kostbarer Arbeitszeit in einem Bereich des Gesundheitssystems verbunden ist, in dem nach einhelliger Meinung ein Fachkräftemangel herrscht.“ Aus Fehskes Sicht ist das völlig überflüssig – denn schließlich zählten Apotheken zu einer Gruppe von Unternehmen, die von den unteren Gesundheitsbehörden regelmäßig und streng überwacht werden.
Eine Vielzahl der im Präqualifizierungsverfahren abgefragten Informationen würden daher doppelt erhoben, ärgert sich der Inhaber. „Es ist für mich nicht ersichtlich, welche relevanten Qualitäts- und Versorgungsrisiken für gesetzlich Versicherte durch die darüber hinausgehenden Abfragen verringert oder vermieden werden sollen / können, und wie der enorme Aufwand bei allen Beteiligten gerechtfertigt werden könnte.“
7 Kommentare
Präqualifizierung
von Patrick Witte am 18.11.2021 um 10:18 Uhr
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Wochenenden futsch
von Herr Ulrich Stamm am 17.11.2021 um 21:52 Uhr
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Zustimmung/Petition
von Andreas Uhlig am 29.10.2021 um 18:31 Uhr
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AW: Zustimmung/Petition
von ED am 30.10.2021 um 10:06 Uhr
Präqualifizierung
von Ariane Maaß am 29.10.2021 um 18:18 Uhr
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AW: Präqualifizierung
von Reinhard Rodiger am 30.10.2021 um 22:28 Uhr
Zustimmung
von Joachim Sievers am 29.10.2021 um 17:44 Uhr
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