Entscheidung über Katalog

Dienstleistungen: Verfahren zur Anrufung der Schiedsstelle eingeleitet

Stuttgart - 10.11.2021, 15:30 Uhr

Medikationsmanagement und mehr: Die Entscheidung, welche Dienstleistungen Apotheken künftig zu welchem Preis anbieten, liegt nun bei der Schiedsstelle. (s / Foto: ABDA)

Medikationsmanagement und mehr: Die Entscheidung, welche Dienstleistungen Apotheken künftig zu welchem Preis anbieten, liegt nun bei der Schiedsstelle. (s / Foto: ABDA)


Nachdem die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband über die pharmazeutischen Dienstleistungen zu keinem Ergebnis kamen, muss nun die Schiedsstelle entscheiden. Allerdings war lange nicht klar, ob diese bereits angerufen wurde oder nicht. Die DAZ hat nach dem aktuellen Stand gefragt.

Hat der DAV die Schiedsstelle bezüglich der pharmazeutischen Dienstleistungen angerufen oder nicht? Denn nachdem es Kassen und Apothekerschaft nicht gelungen ist, sich zu einigen, welche Dienstleistungen Apotheken künftig zu welchem Preis anbieten sollen, muss es die Schiedsstelle mal wieder richten.

Eigentlich hatten die beiden Parteien laut Gesetz den Auftrag, in Absprache mit den privaten Versicherern bis Ende Juni dieses Jahres eine Vereinbarung zu den Details zu treffen. Nachdem die Frist bereits eine Weile verstrichen war, verhandelte man zunächst weiter. Im September reifte dann offenbar die Erkenntnis, dass man alleine nicht weiterkommt. Der DAV erklärte, die Schiedsstelle anrufen zu wollen. Der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich erklärte damals: „Leider war eine Verhandlungslösung nicht möglich. (...) Wir sind nach wie vor überzeugt, dass wenigstens die drei größten Problemkreise angegangen werden und einer breiten Patientenklientel zur Verfügung stehen müssen: die Bekämpfung von Risiken der Polymedikation, die Verbesserung mangelhafter Therapietreue und die Intensivierung der Vorsorge und Früherkennung von Volkskrankheiten.“

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Danach hört man fast nichts mehr – weder über den Status des Verfahrens noch darüber, was denn jetzt konkret unter dem Label „pharmazeutische Dienstleistungen“ gegen welche Vergütung angeboten werden soll. Letzteres wird sich auch erstmal nicht ändern – um Störfeuer bei den Verhandlungen zu vermeiden, wie es von der ABDA heißt. Erst wenn ein Ergebnis vorliegt, soll das Geheimnis gelüftet werden.

Aber immerhin zum Stand des Verfahrens gibt es ein Update. Wie ein ABDA-Sprecher auf Nachfrage der DAZ mitteilt, ist das Verfahren zur Anrufung des Schiedsgerichts eingeleitet. „Beide Seiten hatten sich ja darauf verständigt. Schriftsätze wurden noch nicht eingereicht, weil die Verhandlungspartner zuerst erörtern wollten, ob bzw. wie ein Teil der Abrechnungsfragen außerhalb des Schiedsverfahrens geklärt werden kann“, so der Sprecher.

Die Hoffnung, dass der Katalog doch noch bis zum geplanten Start zu Beginn des kommenden Jahres vorliegt, hat man zumindest bei der ABDA noch nicht ganz beerdigt – das sei ambitioniert, aber nicht unmöglich, heißt es.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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