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In Sachen Gesundheitspolitik sind die Verhandlungsteams der möglichen zukünftigen Ampel-Koalitionäre ihrem Ziel offenbar schon sehr nahe: In einem Entwurf für den Gesundheitsabschnitt im Koalitionsvertrag halten SPD, Grüne und FDP fest, mehr Geld als bisher geplant für pharmazeutische Dienstleistungen locker machen zu wollen. Zudem soll der Nacht- und Notdienstfonds zu einem „Sicherstellungsfonds“ weiterentwickelt werden. Und: Apotheken sollen auch im Notdienst Medikamente ausliefern.
Lange war es bemerkenswert still um SPD, Grüne und FDP – zumindest aus den Verhandlungen für einen möglichen Koalitionsvertrag drang so gut wie nichts nach außen. Nun jedoch wurde ein Entwurf für den Abschnitt Gesundheit und Pflege bekannt. Möglicherweise ist es auch schon mehr als ein Entwurf – überschrieben ist das Dokument mit „Endfassung“. In dem Papier, das der DAZ vorliegt, geht es auch um Apothekenthemen.
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Konkret ist demnach geplant, das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) noch einmal anzufassen und zu überarbeiten. Ziel ist es, die geplanten pharmazeutischen Dienstleistungen „besser zu honorieren und Effizienzgewinne innerhalb des Finanzierungssystems zu nutzen“. Diese etwas kryptische Formulierung erläutern die Ampel-Partner allerdings nicht näher.
Darüber hinaus wollen SPD, Grüne und FDP den Nacht- und Notdienstfonds zu einem sogenannten „Sicherstellungsfonds“ weiterentwickeln. Zudem soll es nach dem Willen der Partner eine Möglichkeit geben, Notfallbotendienste in der ambulanten Notfallversorgung abzurechnen. Auch „flexiblere Vorgaben in der Apothekenbetriebsordnung“ soll es geben – für Apotheken, die an integrierten Notfallzentren in unterversorgten Gebieten die Arzneimittelversorgung sichern.
Was die Digitalisierung betrifft, hat die Ampel einiges vor: Die Gematik wollen Sozialdemokraten, Grüne und Liberale zu einer Gesundheitsagentur ausbauen und allen Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur freiwilligen Nutzung bereitstellen. Statt eines Opt-in-Modells ist ein Opt-out-Konzept vorgesehen, das bedeutet, dass Versicherte der Nutzung aktiv widersprechen müssen. Die Einführung der ePA wollen die möglichen Koalitionäre beschleunigen. Telemedizinische Leistungen, auch zur Arzneimittelversorgung, wollen sie regelhaft ermöglichen.
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