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Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP
Doch keine Mehrwertsteuerabsenkung für Arzneimittel
SPD, Grüne und FDP haben ihren Koalitionsvertrag vorgelegt. Das Kapitel zur Gesundheit hat sich nur in wenigen Punkten gegenüber dem Arbeitsgruppenentwurf geändert. Rausgefallen ist die zunächst angedachte Mehrwertsteuersenkung auf Arzneimittel sowie eine Erhöhung des Herstellerrabatts. Die bereits bekannten Apotheken-Pläne wurden hingegen unverändert in das 177-seitige Vertragswerk übernommen.
„Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ – so lautet der Titel des Koalitionsvertrags, den SPD, Grüne und FDP am heutigen Mittwoch vorgelegt haben. Im Kapitel zu Gesundheit und Pflege wurde im Vergleich zum Entwurf der Arbeitsgruppen vor allem im Pflegeteil nachgefeilt. Soweit es um die Arzneimittelversorgung und die Apotheken geht, ist hingegen vieles gleich geblieben. So heißt es weiterhin:
Die Arzneimittelversorgung durch Apotheken an integrierten Notfallzentren in unterversorgten Gebieten verbessern wir durch flexiblere Vorgaben in der Apothekenbetriebsordnung. Wir entwickeln den Nacht- und Notdienstfonds zu einem Sicherstellungsfonds weiter und schaffen eine Verordnungsfähigkeit für Notfallbotendienste in der ambulanten Notfallversorgung. Wir novellieren das „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“, um pharmazeutische Dienstleistungen besser zu honorieren und Effizienzgewinne innerhalb des Finanzierungssystems zu nutzen.“
Auch im Abschnitt zu Cannabis zu Genusszwecken bleibt es dabei, dass dieses über „lizenzierte Fachgeschäfte“ abgegeben werden soll, also nicht über Apotheken.
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Von den Plänen der Facharbeitsgruppe, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 auf 7 Prozent zu senken, sind die Hauptverhandler allerdings abgerückt. Auch die zunächst angedachte Erhöhung des Herstellerabschlags für patentgeschützte Arzneimittel auf 16 Prozent ist aus dem Vertragswerk verschwunden. Hingegen soll nach wie vor am bestehenden Preismoratorium festgehalten werden. Und die Ampel-Partner bleiben auch bei ihrem Vorhaben, das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts (AMNOG) weiterzuentwickeln. Die Möglichkeiten der Krankenkassen zur Begrenzung der Arzneimittelpreise sollen gestärkt werden, der verhandelte Erstattungspreis bereits ab dem siebten Monat nach Markteintritt gelten.
Zudem bleibt es bei folgenden Aussagen:
Wir stellen die Versorgung mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen sicher. Die Engpässe in der Versorgung bekämpfen wir entschieden. Wir ergreifen Maßnahmen, um die Herstellung von Arzneimitteln inklusive der Wirk- und Hilfsstoffproduktion nach Deutschland oder in die EU zurück zu
verlagern. Dazu gehören der Abbau von Bürokratie, die Prüfung von Investitionsbezuschussungen für Produktionsstätten, sowie die Prüfung von Zuschüssen zur Gewährung der Versorgungssicherheit.“
Auch bei den Ausführungen zur Digitalisierung bleiben die drei Partner in spe weitgehend bei der Vorarbeit der Arbeitsgruppe – allerdings nennt der Koalitionsvertrag jetzt ausdrücklich auch das E-Rezept: „Wir beschleunigen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezepts sowie deren nutzenbringende Anwendung und binden beschleunigt sämtliche Akteure an die Telematikinfrastruktur an.“ Neu im entsprechenden Abschnitt findet sich die Aussage, dass ein Registergesetz und ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz zur besseren wissenschaftlichen Nutzung in Einklang mit der DSGVO auf den Weg gebracht und eine dezentrale Forschungsdateninfrastruktur aufgebaut werden soll.
1 Kommentar
Mehrwertsteuer
von Stephan Garrecht am 29.11.2021 um 18:08 Uhr
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