Änderung der Coronavirus-Testverordnung

Apotheken sollen für PoC-PCR-Test vergütet werden

Berlin - 26.11.2021, 17:15 Uhr

Das derzeitige Infektionsgeschehen veranlasst das BMG, auch Apotheken künftig für PoC-PCR-Testungen zu vergüten. (Foto: Matthias Stolt / AdobeStock)

Das derzeitige Infektionsgeschehen veranlasst das BMG, auch Apotheken künftig für PoC-PCR-Testungen zu vergüten. (Foto: Matthias Stolt / AdobeStock)


Apotheken und Arztpraxen, die in Kooperation mit medizinischen Laboren PoC-PCR Tests erbringen, sollen hierfür zukünftig eine Vergütung von 30 Euro erhalten. Das sieht ein Referentenentwurf zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung vor.

Apotheken führen derzeit vor allem PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 durch. Im Fall, dass dieser positiv ausfällt, können sie aber auch eine anschließende Probenahme für einen PCR-Test anbieten und diese selbst durchführen. Den Abstrich schickt die Apotheke dann an ein Labor.

Bis ein Ergebnis vorliegt, kann allerdings einige Zeit vergehen. PoC-PCR-Tests bieten jedoch die Möglichkeit, einen positiven Antigen-Test schnell und direkt vor Ort verifizieren zu können. Für die Vornahme der Testung mit einem PoC-PCR-Testgerät sieht die Coronavirus-Testverordnung für die Leistungen der Labordiagnostik bislang allerdings nur die Abrechnung durch ein medizinisches Labor vor. Das soll sich nun ändern. Künftig sollen auch Apotheken und Arztpraxen Leistungen bei Vornahme der Testung mit einem PoC-PCR-Testgerät abrechnen können. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung vor.

30 Euro je Testung

Darin heißt es: „Vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens und der Bedeutung der notwendigen PCR-Diagnostik erhalten Arztpraxen und Apotheken, die in Kooperation mit geeigneten medizinischen Laboren unter Beachtung der medizinproduktrechtlichen Vorgaben, PoC-PCR Tests erbringen, hierfür zukünftig eine Vergütung.“ Diese fällt mit 30 Euro je Testung allerdings etwas geringer aus, als die 43,56 Euro, die die Verordnung derzeit für die Labore vorsieht. Sie ist „um die Versand- und Transportkosten sowie aufgrund der anderen Art und Situation der Erbringung im Vergleich zu (PoC-)PCR Tests im medizinischen Labor reduziert“, heißt es im Verordnungsentwurf. 

Eine variantenspezifische Testung sowie Pooltestungen scheiden laut Referentenentwurf aus. Zur Sicherstellung der Überwachung der epidemiologischen Entwicklung ist eine taggleiche Übermittlung positiver SARS-CoV-2 PoC-PCR-Ergebnisse an ein Labor sicherzustellen, welches diese Fremd-PCR-Ergebnisse über DEMIS an Gesundheitsamt und RKI übermittelt.

Durch die Neuerung entstehen dem Bund Mehrkosten je eine Million Testungen in Höhe von 30 Millionen Euro. Wie viel am Ende wirklich auf den Steuerzahler zukommt, ist unklar: „Eine Schätzung der Testanzahl insgesamt ist nicht möglich, da verschiedene Variablen, wie der weitere Verlauf der COVID19-Pandemie, Regelungen zu Testpflichten und das Inanspruchnahmeverhalten der Bevölkerung erhebliche Einflussfaktoren darstellen“, heißt es dazu im Referentenentwurf.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

Im Sinne der Patientinnen und Patienten

von Stephan Mielke am 28.11.2021 um 4:35 Uhr

Ja, die betriebswirtschaftliche Betrachtung ergibt hier einen schlechten, wenn nicht sogar negativen Deckungsbeitrag und es stellt sich die Frage warum sollten es die Apothekerinnen und Apotheker machen?
Es ist im Grunde so nicht marktfähig sondern ein Beitrag zur Pandemiebekämpfung. In der Mischkalkulation mit privat bezahlten PoC-PCR Tests sieht es dann schon anders aus. Entscheiden wir hier das unternehmerische Geschick, ob es am Ende ein Ertrag übrig bleibt. Die Probenahme, Dokumentation und Übersendung an ein ärztl.
Speziallabor ist im übrigen ebensowenig ertragreich. Das gilt aber auch für andere Diestleitungen, die wir für die Bevölkerung erbringen. Das sollte die ABDA bei Ihren Gesprächen und Stellungnahmen ebenso stark vertreten, wie die ärztl. Standesorganisationen. Im Ergebnis dienen wir weiterhin im Sinne der Gesundheit des einzelnen und des ganzen Volkes.

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Geld mitbringen?

von Florian Becker am 26.11.2021 um 21:09 Uhr

Ja, das wir sicherlich viele, die schon 15.000.- Euro in die Technik investiert haben, dazu motivieren, dann noch 26.- Euro pro Testkit plus Personalkosten einzusetzen, um dann 30.- Euro vergütet zu bekommen..

Wieder mal ein absolut großer Wurf um Kampf gegen Corona..

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