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Änderung der Coronavirus-Testverordnung
Apotheken sollen für PoC-PCR-Test vergütet werden
Apotheken und Arztpraxen, die in Kooperation mit medizinischen Laboren PoC-PCR Tests erbringen, sollen hierfür zukünftig eine Vergütung von 30 Euro erhalten. Das sieht ein Referentenentwurf zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung vor.
Apotheken führen derzeit vor allem PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 durch. Im Fall, dass dieser positiv ausfällt, können sie aber auch eine anschließende Probenahme für einen PCR-Test anbieten und diese selbst durchführen. Den Abstrich schickt die Apotheke dann an ein Labor.
Bis ein Ergebnis vorliegt, kann allerdings einige Zeit vergehen. PoC-PCR-Tests bieten jedoch die Möglichkeit, einen positiven Antigen-Test schnell und direkt vor Ort verifizieren zu können. Für die Vornahme der Testung mit einem PoC-PCR-Testgerät sieht die Coronavirus-Testverordnung für die Leistungen der Labordiagnostik bislang allerdings nur die Abrechnung durch ein medizinisches Labor vor. Das soll sich nun ändern. Künftig sollen auch Apotheken und Arztpraxen Leistungen bei Vornahme der Testung mit einem PoC-PCR-Testgerät abrechnen können. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung vor.
30 Euro je Testung
Darin heißt es: „Vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens und der Bedeutung der notwendigen PCR-Diagnostik erhalten Arztpraxen und Apotheken, die in Kooperation mit geeigneten medizinischen Laboren unter Beachtung der medizinproduktrechtlichen Vorgaben, PoC-PCR Tests erbringen, hierfür zukünftig eine Vergütung.“ Diese fällt mit 30 Euro je Testung allerdings etwas geringer aus, als die 43,56 Euro, die die Verordnung derzeit für die Labore vorsieht. Sie ist „um die Versand- und Transportkosten sowie aufgrund der anderen Art und Situation der Erbringung im Vergleich zu (PoC-)PCR Tests im medizinischen Labor reduziert“, heißt es im Verordnungsentwurf.
Eine variantenspezifische Testung sowie Pooltestungen scheiden laut Referentenentwurf aus. Zur Sicherstellung der Überwachung der epidemiologischen Entwicklung ist eine taggleiche Übermittlung positiver SARS-CoV-2 PoC-PCR-Ergebnisse an ein Labor sicherzustellen, welches diese Fremd-PCR-Ergebnisse über DEMIS an Gesundheitsamt und RKI übermittelt.
Durch die Neuerung entstehen dem Bund Mehrkosten je eine Million Testungen in Höhe von 30 Millionen Euro. Wie viel am Ende wirklich auf den Steuerzahler zukommt, ist unklar: „Eine Schätzung der Testanzahl insgesamt ist nicht möglich, da verschiedene Variablen, wie der weitere Verlauf der COVID19-Pandemie, Regelungen zu Testpflichten und das Inanspruchnahmeverhalten der Bevölkerung erhebliche Einflussfaktoren darstellen“, heißt es dazu im Referentenentwurf.
2 Kommentare
Im Sinne der Patientinnen und Patienten
von Stephan Mielke am 28.11.2021 um 4:35 Uhr
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Geld mitbringen?
von Florian Becker am 26.11.2021 um 21:09 Uhr
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