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E-Rezept ab 1. Januar 2022? Ja, aber nur wenn’s technisch geht. Aber es geht nicht. 3G am Arbeitsplatz! Ja, muss kontrolliert und dokumentiert werden. Immer noch ungeimpft? Dann muss ein aktueller offizieller Antigentest vorgelegt werden, keine Online- und Selbsttests. Warum nicht lieber impfen? Die Ampel will mehr Fortschritt wagen – und Kürzungen für umsatzstarke Apotheken? Die Kammern wollen keinen Fortschritt wagen und am liebsten nur eine SMC-B-Karte pro Apotheke: digitaler Fortschritt trifft auf altes Zunftrecht. Auch beim Impfen gegen Covid-19: pandemische Notlage trifft auf Standesrecht. Apotheken wollen impfen, unterstützt von vielen Politikern und sogar vom RKI, aber Bedenkenträger verhindern es. So kommen wir nicht weiter.
22. November 2021
Also, das E-Rezept kommt – aber nicht wirklich. Nun ja, mein liebes Tagebuch, so richtig hat wohl auch keiner damit gerechnet, dass uns die Patientinnen und Patienten zum Stichtag 1. Januar 2022 nur noch QR-Codes vorlegen und alles rund läuft. Es klemmt noch bei den technischen Voraussetzungen: Viele Arztpraxen sind noch lange nicht E-Rezept-ready. Die Ärzte werden weiterhin rosa Papierrezepte ausstellen, bis sie dann irgendwann zum E-Rezept – selbstverständlich auf Papier ausgedruckt – übergehen können. Und jetzt hat sich wohl auch bei der Gematik ein alter technischer Standard bei der Gematik-Signatur gezeigt. Außerdem wird bemängelt, dass die Signaturen keinen qualifizierten Zeitstempel nutzen, was zum Beispiel zur Folge haben könnte, dass Betrüger mit einem gestohlenen HBA dann E-Rezepte ausstellen und diese zurückdatieren, sodass sie nicht als falsch erkannt werden. Aufgrund der veralteten Signaturen würden sich die Krankenkassen wohl weigern, für die Verordnungen zu bezahlen. Mein liebes Tagebuch, da ist Nachbesserung dringend angesagt, was sichtlich nicht so rasch möglich sein wird. Daher möge nun das Bundesgesundheitsministerium aktiv werden und verordnen, dass die Kassen die E-Rezepte als valide anerkennen müssen, auch wenn die Signaturprüfung fehlschlägt. Und wie wäre es, mein liebes Tagebuch, wenn ehrlicherweise die E-Rezept-Einführung um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2022 verschoben wird? So wie sich das zurzeit anlässt, ist das Chaos vorprogrammiert.
Jetzt ist’s amtlich: 3G-Pflicht am Arbeitsplatz, auch in der Apotheke. Dass man die 3G-Regel erfüllt, geht natürlich nicht auf Zuruf. Ob man geimpft, genesen oder getestet ist, muss überprüft und dokumentiert werden. Natürlich muss eine genesene oder geimpfte Person nicht täglich ihr Zertifikat vorlegen, aber die Nachweise müssen für etwaige behördliche Kontrollen jederzeit greifbar sein. Nicht Geimpfte beziehungsweise nicht Genesene müssen täglich ihren negativen Teststatus nachweisen. Der Schnelltest kann als Selbsttest vor Ort unter Aufsicht der Apothekenleitung oder einer von ihr beauftragten Person erfolgen und dokumentiert werden. Im DAZ.online-Beitrag sind die wichtigsten FAQs zum Thema 3G am Arbeitsplatz aufgelistet.
4 Kommentare
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von Ulrich Ströh am 28.11.2021 um 9:03 Uhr
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von Hermann Eiken am 28.11.2021 um 12:57 Uhr
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von Reinhard Rodiger am 28.11.2021 um 20:19 Uhr
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von Anita Peter am 28.11.2021 um 8:21 Uhr
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