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Echtheit schlecht nachprüfbar
Kammer Berlin: Besser keine Impfzertifikate im Notdienst
Die Apothekerkammer Berlin rät davon ab, im Notdienst Impfnachweise zu digitalisieren, und hat ein PDF für einen entsprechenden Aushang zur Verfügung gestellt. Hintergrund ist, dass dann noch schlechter als sonst die Echtheit der vorgelegten Dokumente überprüft werden kann, zum Beispiel durch Anruf beim Arzt. Das wird laut Kammer bewusst ausgenutzt, um mit gefälschten Impfnachweisen digitale Zertifikate zu erlangen.
Ohne Impf- oder Genesenenzertifikat sind die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung derzeit stark eingeschränkt, denn vielerorts gelten 2G- oder gar 2G-plus-Regeln – auch in Bars und Clubs. Offenbar kommt es gar nicht selten vor, dass Partygänger:innen versuchen, sich noch kurzfristig ein digitales Impfzertifikat zu organisieren. So erreichen die Berliner Apothekerkammer nach eigenen Angaben in letzter Zeit vermehrt Berichte von Apotheken aus Berliner Kiezen mit lebendigem Nachtleben, dass sich deswegen teilweise lange Schlangen vor der Notdienstklappe bilden.
Wie die Kammer in einer aktuellen Mitteilung informiert, gibt es aber nicht selten Hinweise, dass im Notdienst gefälschte Impfnachweise vorgelegt werden. Sie beruft sich dabei auf Berichte von betroffenen Apotheken.
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Eine Fälschung – alle Impfzertifikate einer Apotheke ungültig
Es werde von den Betreffenden offensichtlich bewusst eine Situation geschaffen und ausgenutzt, in der die Apotheke keine Möglichkeit habe, die vorgelegten Impfnachweise zu überprüfen, weil nachts und an Wochenenden weder die in den Impfpapieren angegebenen Ärzte noch die Impfzentren oder andere Stellen erreichbar seien, heißt es auf dem Kammerportal. Die Kammer vergleicht das Szenario mit der „bekannten Masche“, mit der versucht wird, im Notdienst mittels gefälschter Rezepte an Tilidin oder ähnlich „begehrte Substanzen“ zu kommen.
Deshalb rät die Berliner Apothekerkammer davon ab, im Notdienst digitale Impfzertifikate zu erstellen. Zur Unterstützung der Apotheken hat sie eine PDF-Datei zum Ausdrucken und Aufhängen erstellt, mit dem die Apotheken darüber informieren können, dass dieser Service im Notdienst nicht angeboten wird.
Apotheken müssen keine Impfzertifikate ausstellen
Die Kammer hofft, dass, „wenn sich in der Szene rumspricht, dass die Quelle ausgetrocknet ist“, die Apotheken im Notdienst wieder das machen können, was ihre Aufgabe ist, nämlich die Bevölkerung mit Arzneimitteln zu versorgen. Außerdem geht man seitens der Kammer davon aus, dass die Störungen abnehmen werden.
Zudem wird in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hingewiesen, dass Apotheken nicht verpflichtet sind, digitale Impfzertifikate auszustellen – schon gar nicht im Notdienst, wo das Risiko, dass gefälschte Impfnachweise vorgelegt werden, noch viel höher ist als ohnehin schon.
Da die gefälschten Impfnachweise massiv zunehmen, haben einzelne Apotheken bereits Konsequenzen gezogen und stellen gar keine Zertifikate mehr aus.
2 Kommentare
Was bedeutet Notdienst?
von Thomas Eper am 30.11.2021 um 10:57 Uhr
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AW: Was bedeutet Notdienst
von Thomas Kerlag am 30.11.2021 um 13:37 Uhr
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