- DAZ.online
- News
- ABDA: Für 30 Euro kö...
Stellungnahme zu geplanter Änderung der Testverordnung
ABDA: Für 30 Euro können Apotheken keine PoC-PCR-Tests anbieten
Das Bundesgesundheitsministerium will Apotheken ermöglichen, PoC-PCR-Tests abzurechnen. Die ABDA begrüßt das grundsätzlich, hält dafür aber weitere Anpassungen in der Corona-Testverordnung für nötig. Zudem sei die angesetzte Vergütung in Höhe von 30 Euro „deutlich zu niedrig kalkuliert“. In einer Stellungnahme regt die ABDA zudem am Rande an, dass auch die Sachkosten für PoC-Antigen-Tests erhöht werden sollten – zumindest befristet.
Ende vergangener Woche hatte das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung sowie zur Coronavirus-Testverordnung vorgelegt. In der Impfverordnung soll demnach klargestellt werden, dass die Impfung mit einem COVID-19-Impfstoff auch dann im Rahmen der arzneimittelrechtlichen Zulassung erfolgt und mithin ein Impfanspruch besteht, wenn die in den Produktinformationen empfohlenen Impfabstände zwischen Folge- und Auffrischimpfung über- oder unterschritten werden. Empfehlungen der STIKO zu den Impfabständen sollen jedoch beachtet werden. Zudem gibt es eine Klarstellung zur Kostenübernahme durch den Bund ab dem kommenden Jahr. Überdies wird die Geltungsdauer der Verordnung um einen Monat, bis Ende Mai 2022, verlängert.
Bisher ein Selbstzahler-Angebot
Für Apotheken interessant sind allerdings vor allem die vorgesehenen Änderungen in der Testverordnung. Nach der derzeit gültigen Verordnung kann bei Vornahme der Testung mit einem PoC-PCR-Testgerät nur ein medizinisches Labor die Vergütung für die Labordiagnostik abrechnen. Künftig sollen aber auch Arztpraxen und Apotheken, die mit einem PoC-PCR-Testgerät testen, die Leistung abrechnen können. Tatsächlich gibt es mittlerweile einige Apotheken, die sich derartige Testgeräte angeschafft haben. Binnen weniger als zwei Stunden – es können auch nur 30 Minuten sein – ermöglichen sie ein sicheres Testergebnis. Derzeit bieten diese Apotheken die schnellen PCR-Tests für Selbstzahler an – um die 70 Euro berechnen sie dafür. Angesichts der derzeitigen Infektionslage will der Bund dieses Angebot jetzt auch für Personen nutzen, die einen Anspruch auf PCR-Testung haben. Der Referentenentwurf sieht vor, dass die Apotheken und Arztpraxen in diesen Fällen mit 30 Euro je Testung vergütet werden sollen.
Mehr zum Thema
Änderung der Coronavirus-Testverordnung
Apotheken sollen für PoC-PCR-Test vergütet werden
Die ABDA hat nun die Gelegenheit zur Stellungnahme genutzt. Darin stellt sie zunächst klar, dass Apotheken angesichts der Ausnahme in vom Arztvorbehalt für patientennahe Schnelltests (§ 24 Satz 2 IfSG) und unter Einhaltung der medizinprodukterechtlichen Vorgaben, insbesondere der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, solche PoC-PCR-Tests grundsätzlich durchführen dürfen. Dass nun auch eine Abrechnung möglich sein soll, begrüßt die Standesorganisation grundsätzlich. Allerdings sieht sie am Referentenentwurf noch Nachbesserungsbedarf.
Schon die Verbrauchsmaterialien kosten rund 35 Euro
Zum einen hält die ABDA eine Vergütung in Höhe von 30 Euro für „deutlich zu niedrig kalkuliert“. Sie stellt klar: „Apotheken werden die Testungen dafür nicht anbieten können.“ Allein die erforderlichen Verbrauchsmaterialien pro Test kosteten nach überschlägiger Recherche bei marktüblichen Anbietern etwa 35 Euro. Hinzu kämen noch die Kosten für die PCR-Testgeräte (Kauf oder Miete) sowie der administrative und personelle Aufwand für die Testdurchführung. Nicht ohne Grund würden ärztlicherseits für Selbstzahler momentan für PCR-Testungen regelmäßig Preise von mehr als 70 Euro aufgerufen, heißt es in der Stellungnahme.
2 Kommentare
Seit wann kann der Staat rechnen ?
von ratatosk am 01.12.2021 um 18:32 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Es reicht!
von Thomas Eper am 01.12.2021 um 13:35 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.