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Neue STIKO-Empfehlung
Auffrischimpfungen auch für COVID-19-Genesene nach sechs Monaten
Am 29. November 2021 ist die 14. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung erschienen. Darin empfiehlt die STIKO die COVID-19-Auffrischimpfung allen Personen im Alter ab 18 Jahren – auch Genesenen.
Am vergangenen Montag wurde der Beschluss der STIKO zur 14. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung veröffentlicht. Neu darin betont wird beispielsweise, dass die COVID-19-Impfung auch dem Ziel dient, die Transmission von SARS-CoV-2 in der gesamten Bevölkerung zu reduzieren. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hebt nun in ihren Praxisnachrichten vom vergangenen Dienstag gesondert hervor, dass laut der neuen STIKO-Empfehlung auch Genesene eine Booster-Impfung erhalten sollen.
Zuvor galt für Personen, die vor oder nach COVID-19-Impfung eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, dass keine Auffrischimpfung empfohlen wird. Wer allerdings bereits einmal gegen COVID-19 geimpft wurde und bei dem nach dieser Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion durch direkten Erregernachweis gesichert wurde, sollte die zweite Impfung in der Regel sechs Monate nach Ende der COVID-19-Symptome beziehungsweise der Diagnose erhalten. Diese Impfung war dann aber nicht als Auffrischimpfung zu verstehen.
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Nun heißt es neu: „Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und danach eine Impfstoffdosis erhalten haben, empfiehlt die STIKO eine Auffrischimpfung in der Regel sechs Monate nach der vorangegangenen Impfung. Das gleiche gilt für Personen, die nach der ersten oder zweiten COVID-19-Impfung eine Corona-Infektion durchgemacht haben. Auch sie sollten eine Auffrischimpfung im Abstand von sechs Monaten zur letzten Infektion erhalten.“
Klebeetiketten für Auffrischimpfungen mit Moderna
Außerdem informiert die KBV, dass mit der nächsten Impfstoffauslieferung Arztpraxen auch wieder ausreichend Klebeetiketten für den Impfstoff von Moderna erhalten sollen. Das habe das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mitgeteilt.
Aktuell sollen dem Impfstoff nur Etiketten für die bisherige Dosierung der Grundimmunisierung (0,5 ml) beiliegen, also zehn Stück. Das sind nur halb so viele wie für Auffrischimpfungen (0,25 ml) benötigt werden. „Das BMG weist darauf hin, dass Ärzte in der Übergangszeit, wenn die Etiketten nicht ausreichen, die Chargennummer mit ihrer Unterschrift handschriftlich im Impfausweis dokumentieren.“
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