Ministerpräsidentenkonferenz

Ärzte sollen COVID-19-Impfungen an Apotheken delegieren können

Berlin - 02.12.2021, 15:25 Uhr

Die COVID-19-Impfung könnte schon sehr bald in die Apotheken kommen, sofern eine Ärztin oder ein Arzt diese Leistung an den Betrieb delegiert. (b/Foto: IMAGO / ITAR-TASS)

Die COVID-19-Impfung könnte schon sehr bald in die Apotheken kommen, sofern eine Ärztin oder ein Arzt diese Leistung an den Betrieb delegiert. (b/Foto: IMAGO / ITAR-TASS)


Bund und Länder haben sich offenbar darauf geeinigt, die COVID-19-Impfungen in den Apotheken schon in Kürze möglich zu machen. Wie es heißt, sollen Ärztinnen und Ärzte die Impfungen an Apotheker:innen und Pflegefachkräfte delegieren können. Im Januar soll dann eine Änderung am Infektionsschutzgesetz wirksam werden, wonach Apotheken das Impfen auch ohne Delegation gestattet ist. Zudem soll es im Dezember mehr Impfdosen geben als zunächst erwartet.

Auch Apotheken sollen künftig gegen COVID-19 impfen dürfen. Ein entsprechender Entwurf für eine Formulierungshilfe für die nötige Gesetzesänderung liegt seit gestern auf dem Tisch. Doch die geplante Anpassung im Infektionsschutzgesetz soll erst im Januar greifen – bis dahin wären die Apotheken weiterhin außen vor.

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Das wollen Bund und Länder nun ändern: Nach ihrem Willen sollen zunächst Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit bekommen, die Impfung zu delegieren, etwa an Apotheker:innen und Pflegefachkräfte. Der Beschluss, den die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder heute fassten, liegt der DAZ vor.

Wörtlich heißt es darin:


Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der Corona-Pandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten.“

Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 2. Dezember 2021


Üblicherweise unterliegt bei Delegation einer ärztlichen Leistung der Leistungserbringende der Aufsicht und fachlichen Weisung der Ärztin oder des Arztes. Welche Regelungen im Einzelnen bei der Delegation  der COVID-19-Impfung an Apotheken gelten sollen, ist noch nicht bekannt.

Ob es eine allgemeine Impfpflicht geben wird, sollen die Abgeordneten im Deutschen Bundestag diskutieren, sagte Merkel nach der Bund-Länder-Konferenz vor Journalisten in Berlin. Der Deutsche Ethikrat werde gebeten, bis zum Jahresende eine Stellungnahme dazu vorzulegen. Scholz betonte darüber hinaus, der Geimpftenstatus könne wohl künftig nicht mehr unbegrenzt gelten nach erfolgter Grundimmunisierung. Auf EU-Ebene werde diskutiert, ihn nach neun Monaten auslaufen zu lassen. Das sei auch für Deutschland denkbar.



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2 Kommentare

Impfen jetzt schlägts aber13

von Offizinapothekwrin am 05.12.2021 um 14:00 Uhr

Aufbürden zusätzlicher Aufgaben sind wir ja gewohnt. Aber Delegation durch den Arzt- geht's noch? Sind wir noch dümmer als dumm? Leute, lasst doch jeden das machen, was er kann: Wir liefern und der Arzt verabreicht. Und wenn die Verantwortlichen anstatt uns zu beliefern mit dem Ausdenken von Unsinn ausgelastet sind, dann lernen wir doch daraus nur eines. Wer nicht das macht was er gelernt hat sollte es lieber gleich bleiben lassen.

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Impfen von (Gottes)Doktors Gnaden

von Gregor Huesmann am 02.12.2021 um 18:35 Uhr

Das ist ja toll, wir sollen also zunächst mal impfen dürfen von Gottes - pardon Doktors - Gnaden. Bis Jahresende wird es aber sicherlich keinen Gnadenerweis geben. Die Doktors machen das alles mit links.

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