Was macht der Gesundheitsausschuss?
Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums wird die Funktion des Gesundheitsausschusses im Gesetzgebungsverfahren folgendermaßen beschrieben: „Die Beratung im Deutschen Bundestag beginnt mit der 1. Lesung des Gesetzentwurfs im Plenum. Danach wird der Gesetzesentwurf an den federführenden Bundestagsausschuss und ggf. weitere mitberatende Bundestagsausschüsse zur Beratung überwiesen. Für den Bereich des Bundesministeriums für Gesundheit ist der Ausschuss für Gesundheit federführend. So wie alle Ausschüsse des Deutschen Bundestages hat er die Aufgabe, die Beratungen des Plenums fachlich vorzubereiten. Er diskutiert die Vorlagen, die ihm überwiesen werden, holt Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse ein und führt gegebenenfalls Anhörungen durch. Schließlich sendet er die Vorlagen mit sogenannten Beschlussempfehlungen zur abschließenden Behandlung und Entscheidung an das Plenum zurück. Nach der 2. und 3. Lesung im Plenum erfolgt dann bei Gesetzen der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages, der an den Bundesrat überwiesen wird.“
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