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Einsatz von Fertigarzneimitteln
Anbrüche in der Rezeptur – so minimiert man das Retaxrisiko
Immer wieder kommt es vor, dass in Rezepturen Fertigarzneimittel verarbeitet werden, zum Beispiel Tabletten bei der Kapselherstellung. Dabei entstehen oft Anbrüche. Laut Arzneimittelpreisverordnung darf der volle Preis abgerechnet werden. Trotzdem gibt es immer wieder Retaxationen, insbesondere dann, wenn eine Rezeptur immer wieder in einer Apotheke für Versicherte derselben Kasse oder gar für dieselbe Person hergestellt wird. Das DeutscheApothekenPortal gibt Tipps, wie man hier Ärger vermeiden kann.
Stuttgart – Erstellt am 09.12.2021, 09:45 Uhr

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