Neue Funktion im DAV-Portal

Chargenprüfung ist kein Freifahrtschein

Seit dem gestrigen Donnerstag steht Apotheken im Verbändeportal ein Tool zur Verfügung, mit dem sich überprüfen lässt, ob und wann die Chargen in zur Erstellung von Impfzertifikaten vorgelegten Impfpässen verimpft wurden. Das soll helfen, Fälschungen zu identifizieren. Lässt sich eine Charge nicht verifizieren, muss das aber nicht zwingend dazu führen, dass das Zertifikat verweigert wird.

Chargenprüfung ist kein Freifahrtschein

Seit dem gestrigen Donnerstag steht im Verbändeportal eine neue Prüffunktion zur Verfügung. Entwickelt wurde sie gemeinsam mit dem Paul-Ehrlich-Institut. Apotheken haben damit die Möglichkeit zu prüfen, ob die Charge im Impfpass zu den in Deutschland verimpften Dosen der COVID-19-Impfstoffe passt und ob die angebliche Impfung in dem Zeitraum zwischen der Zulassung durch das PEI beziehungsweise der Auslieferung bis zum Verfallsdatum erfolgt ist. 

Eine erfolgreiche Chargenprüfung ist allerdings kein Freifahrtschein: Wenn es trotz positiver Prüfung Zweifel an der Echtheit des vorgelegten Impfnachweises gibt, muss die Ausstellung eines digitalen Zertifikats abgelehnt werden.

Gründe, warum sich eine echte Charge nicht verifizieren lässt

Dasselbe gilt aber auch umgekehrt: Kann eine Charge nicht verifiziert werden, kann unter Umständen trotzdem ein Zertifikat erstellt werden. Die Chargenprüfung sei keine Pflicht, sondern als zusätzliche Möglichkeit zur Prüfung gedacht, bestätigt ein DAV-Sprecher auf Nachfrage der DAZ. Wenn es sonst keinerlei Zweifel an der Echtheit des vorgelegten Impfnachweises gibt, könne auch ohne erfolgreiche Chargenprüfung ein digitales Zertifikat erstellt werden.

Warum sich eine echte Charge nicht verifizieren lässt, kann verschiedene Gründe haben. So hat es am gestrigen Donnerstag Probleme mit einzelnen Chargen von Spikevax gegeben. Die Ursache, dass sie vom System nicht gefunden wurden, lag wohl beim Paul-Ehrlich-Institut. Zudem wurden bei Comirnaty teils die verlängerte Haltbarkeit nicht berücksichtigt. Und auch Chargen nicht vom PEI, sondern im Ausland freigegebener Impfstoffe kennt das System nicht. Solche finden sich beispielsweise in Impfpässen von Personen, die in anderen Ländern oder in Einrichtungen der US-Regierung oder der US-Streitkräfte geimpft wurden.

Ob trotz erfolgreicher Chargenprüfung das Zertifikat verweigert oder eines ausgestellt wird, obwohl die Charge nicht verifiziert werden konnte, liegt im Ermessen der Apotheke.

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