Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

19.12.2021, 07:30 Uhr

Das E-Rezept-Tollhaus: Eigentlich ist noch gar nicht richtig definiert, was ein E-Rezept ist. (Foto: Alex Schelbert)

Das E-Rezept-Tollhaus: Eigentlich ist noch gar nicht richtig definiert, was ein E-Rezept ist. (Foto: Alex Schelbert)


Historisches Datum: Der erste Apotheker impft in seiner Apotheke gegen Covid-19 – obwohl noch ein paar Fragen offen sind. Machen ist seine Devise in dieser Zeit. Eine kleine Hilfe gibt’s bei der Prüfung und Erstellung von Impfzertifikaten: Die Überprüfung von Chargennummern wird möglich, endlich. Wohl eher kein historisches Datum: der 1. Januar 2022, an dem das E-Rezept offiziell bundesweit eingeführt wird bzw. werden soll. Die Ärzteschaft lässt das Bundesgesundheitsministerium selbstbewusst abblitzen und setzt vorerst aufs rosa Papierrezept. Und Juristen warnen, E-Rezepte in Apotheken anzunehmen: Es könnte sein, dass die Krankenkassen sie nicht bezahlen, denn es fehlt die Definition für ein ordnungsgemäßes E-Rezept! Ein digitales Tollhaus. 

13. Dezember 2021

Jetzt dürfen auch Apotheken gegen Covid-19 impfen. Am Sonntag, 12. Dezember 2021, sind sie in Kraft getreten, die Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Aber, mein liebes Tagebuch, bevor es richtig losgeht, müssen noch ein paar Kleinigkeiten erledigt werden. Apothekerinnen und Apotheker, die impfen wollen, müssen geschult werden (wer bereits die Schulung zur Grippeschutzimpfung absolviert hat, ha bereits die Lizenz zum Impfen, auch gegen Covid-19). Außerdem muss die Apotheke über eine entsprechende Räumlichkeit verfügen. Und dann gibt’s da noch das Rundschreiben unserer ABDA, die auf ein paar kleine bürokratische Hürden hinweist, die noch nicht erledigt sind: Die Modalitäten in der Coronavirus-Impfverordnung sind bislang noch nicht angepasst, es fehlen noch Vorgaben, wie die Impfung zu  dokumentieren ist, wie der Impfstoff bestellt wird und wie es mit der Abrechnung laufen soll. Und ja, wir wissen auch noch nicht, welches Honorar es für die neue Leistung gibt. Übrigens, die möglicherweise in der Apotheke vorhandenen Impfstoffvorräte an Covid-19-Impfstoffen sind tabu, Finger weg, man darf sie nicht eigenmächtig verwenden, sie gehören nicht der Apotheke. Und noch was gilt es (spätestens bis März) zu klären: Die Frage, ob das Personal der impfenden Apotheke selbst geimpft sein muss. Mein liebes Tagebuch, es wird einem nicht leicht gemacht.

 

Apothekerin und Apotheker, die noch mit sich hadern, ob sie auch gegen Covid-19 impfen wollen und vielleicht auch Bedenken haben wegen möglicher Impf-Komplikationen, sei ein Blick in die Schweiz empfohlen: Dort impfen Apothekers bereits seit geraumer Zeit gegen Covid-19. Wie eine Nachfrage beim Schweizer Apothekerverband ergab, sind dort bisher noch keine Not- oder Zwischenfälle vorgekommen. In manchen Kantonen darf sogar das Assistenzpersonal der Apotheke impfen. Die Impfung wird dort sogar anständig honoriert. Der Bund bezahlt pro Impfung 24,50 Schweizer Franken (23,45 Euro), hinzu kommt ein variabler Anteil des jeweiligen Kantons, der zwischen null und 26 CHF liegt. Die höchste Gesamtvergütung liegt demnach also bei 50 CHF. So macht das Impfen Freude. Mein liebes Tagebuch, wir werden vermutlich nicht falsch liegen, wenn wir vorhersehen, dass ein Honorar von 40 bis 50 Euro pro Impfung bei uns nicht gezahlt wird – aber klar, impfen werden wir  trotzdem. Ehrensache!

 

Gefälschte Impfnachweise schlagen massenweise in Apotheken auf. Die Apotheken werden damit alleine gelassen, sie haben keine Werkzeuge, zeitnah und zuverlässig zu verifizieren, ob ihnen eine Fälschung vorgelegt wird oder nicht. Die Apothekerkammer Berlin hat sich mit diesem Problem auseinandergesetzt. Sie rät dazu, im Notdienst keine digitalen Impfzertifikate zu erstellen – denn im Notdienst kann die Echtheit der vorgelegten Dokumente noch schlechter als sonst überprüft werden, da zum Beispiel außerhalb der Praxiszeiten eine telefonische Nachfrage beim Arzt nicht möglich ist. Jetzt rät die Kammer dazu, die Kundinnen und Kunden, die ein digitales Impfzertifikat möchten, generell auf den nächsten Tag zu vertrösten. Die Aufforderung, den Impfpass in der Apotheke zu lassen, soll Fälscherinnen und Fälscher abschrecken. Mein liebes Tagebuch, guter Tipp, wenn alle Apotheken mitmachen. Die Kammer rät außerdem dazu, bei Anhaltspunkten für eine Fälschung die Personen an die Arztpraxis zu verweisen, die die Impfung vorgenommen hat. Schwierig wird es dagegen, bei vermeintlich in Impfzentren ausgestellten Impfungen, hier wird  dieser Ratschlag wohl nicht funktionieren.

 

Solche Meldungen wird es in Zukunft immer wieder geben: Warnungen vor massiven Sicherheitslücken in der Telematikinfrastruktur (TI). Aktuell warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor einer solchen Sicherheitslücke: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Teile der Telematikinfrastruktur betroffen seien. Die Gematik teilt auf ihrer Website mit, dass bereits einige Dienste der TI präventiv vom Internet getrennt wurden. Apothekenrelevante Anwendungen sollen, so der aktuelle Kenntnisstand, allerdings nicht betroffen sein. Hintergrund ist, dass es wohl eine Schwachstelle in einem Software-Baustein mit dem Namen Log4j gibt, der zur weltweit verbreiteten Programmiersprache Java gehört und ein Bestandteil aller möglichen Software-Anwendungen ist. In diesem Baustein hat sich ein Fehler eingeschlichen, wie jetzt bekannt wurde. Kriminelle und Hacker können diese Sicherheitslücke ausnutzen, um IT-Systeme zu attackieren und unter ihre Kontrolle zu bringen. Das einzig Gute daran ist: Man hat die Schwachstelle rechtzeitig erkannt. Und es wird mit Hochdruck an Updates gearbeitet wie die BSI mitteilt. Mein liebes Tagebuch, so elegant und schön manche Internet-Anwendungen sind, wir werden in Zukunft häufiger mit solchen Bedrohungen konfrontiert werden. Wenn das so weitergeht, werden wir in Kürze wohl noch einen Grundkurs in Informatik im Pharmaziestudium absolvieren müssen. Das ist der Preis der Digitalisierung.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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5 Kommentare

Super-Retax beim E-Rezept

von Michael Reinhold am 19.12.2021 um 9:26 Uhr

Super-Retax über alles geht auch derzeit bei Muster 16 schon bei den Krankenkassen:
Im Liefervertrag mit den Krankenkassen wurde nämlich explizit vereinbart, dass der Arzt ein Rezept unterschreiben muss. Die Unterschrift muss nicht lesbar sein. Es darf sich aber nicht um eine Paraphe (=ein Namenskürzel bzw. Signum) handeln.

So, und jetzt werfen wir mal einen Blick auf die derzeitig bei uns reinkommenden Rezepte: Wieviele Unterschriften sind da drauf bzw. wie viele Ärzte nehmen eine Paraphe?

Wenn die Kassen wollen, retaxieren sie heute schon sämtliche Kassenrezepte auf Null.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Super-Retax beim E-Rezept

von Dr. Radman am 19.12.2021 um 17:01 Uhr

.. genauso ist das.. Danke DAV !

Honorar?

von Erstaunte Apothekerin am 19.12.2021 um 8:59 Uhr

Ist doch wieder typisch, dass die Apotheken impfbereit sind ohne dass über ein Honorar geredet wurde. Und was ist mit der Erstellung dieses unseligen Hash-Codes, machen wir das auch wieder kostenfrei?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

.

von Anita Peter am 19.12.2021 um 8:43 Uhr

"Jetzt dürfen auch Apotheken gegen Covid-10 impfen."

Ok dann bleibt den Ärzten ja noch das Impfen gegen Covid-19 ;-)

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Tippfehler

von Peter Ditzel am 19.12.2021 um 10:08 Uhr

9 und 0 liegen so unmittelbar nebeneinander :-) Danke für den Hinweis auf den Tippfehler, ist korrigiert.

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