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Zweimal geimpft und genesen – welches Zertifikat?

Stuttgart - 23.12.2021, 12:45 Uhr

Was für ein Zertifikat sollen Apotheken ausstellen, wenn sich jemand trotz abgeschlossener Grundimmunisierung nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert hat? (Foto: IMAGO / Müller-Stauffenberg)

Was für ein Zertifikat sollen Apotheken ausstellen, wenn sich jemand trotz abgeschlossener Grundimmunisierung nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert hat? (Foto: IMAGO / Müller-Stauffenberg)


Seit einer Weile können Apotheken neben Impfzertifikaten und Genesenen-Impfzertifikaten auch Genesenenzertifikate ausstellen. Nun, da sich die Durchbruchinfektionen häufen, taucht immer öfter die Frage auf, wie man denn in der Apotheke verfahren soll, wenn ein Patient, der nach vollständiger Grundimmunisierung erkrankt ist, ein Zertifikat möchte. Die ABDA hat ihrer Handlungshilfe diesbezüglich aktualisiert.

Die „Handlungshilfe zur nachträglichen Erstellung der COVID-19-Zertifikate durch Apotheker*innen“ hat erneut ein Update erhalten. So wurde beispielsweise die seit kurzem bestehende Möglichkeit der Chargenprüfung aufgenommen und dass bei der Ausstellung der COVID-19-Zertifikate für Zweit- und Boosterimpfungen darauf zu achten ist, dass die angegebenen persönlichen Daten auf allen Zertifikaten übereinstimmen müssen. So muss beispielsweise der zweite Name immer oder nie aufgenommen werden. Sonst werden die Zertifikate in der App nicht derselben Person zugeordnet. Das Zertifikat zur Auffrischimpfung ist technisch in der Corona-Warn-App nur verwendbar, wenn auch die nötige Grundimmunisierung durch das entsprechende letzte Zertifikat der Impfreihe nachgewiesen wird. Apotheken können dann neue Zertifikate ausstellen, wenn es den Betroffenen nicht möglich sein sollte, den Aussteller des fehlerhaften Zertifikates diesbezüglich erneut aufzusuchen.

Eine weitere Neuerung, die aufgenommen wurde, ist die Antwort auf die Frage, was für ein Zertifikat man ausstellt, wenn sich jemand trotz abgeschlossener Grundimmunisierung nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert hat. Da sich die Durchbruchinfektionen aktuell häufen, taucht dieses Problem immer wieder auf.

Die ABDA schreibt dazu: „Gemäß § 1 Absatz 1 Coronavirus-Testverordnung haben die betroffenen Personen einen Anspruch auf die Ausstellung eines COVID-19-Genesenenzertifikats. Dementsprechend können Apotheken das COVID-19-Genesenenzertifikat auch generieren, wenn bereits COVID-19-Impfzertifikate vorliegen, also trotz Impfung eine Infektion mit SARS- CoV-2 nachgewiesen wurde.“

Welches Zertifikat als Nachweis führen?

Die bestehenden Impfzertifikate bleiben laut ABDA gültig und schließen sich in der App auch nicht aus. Die Entscheidung, welches COVID-19-Zertifikat als Nachweis geführt wird, obliegt den Anwender:innen und wird sinnvollerweise von den lokal geltenden Regeln abhängig gemacht. In Baden-Württemberg beispielsweise entfällt für Genesene mit einem gültigen Nachweis (PCR nicht jünger als 28 Tage, nicht älter als sechs Monate) bei 2G+ die Testpflicht. Geimpfte, die seit mehr als einem halben Jahr vollständig grundimmunisiert, aber nicht geboostert sind, brauchen zusätzlich einen tagesaktuellen Test.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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21 Kommentare

Impfung

von Antje Carganico am 21.01.2022 um 17:19 Uhr

Ich sehe nun nicht mehr durch.vielleicht bekomme ich hier hilfe.
Ich wurde am 29.04.21 geimpft,am 30.04.21 bin ich an corona erkrankt.
Am 20.12.21 wurde ich dann nochmal geimpft.wann bin ich geboostert und wann muss ich mich wieder impfen lassen.?Ich wohne in Berlin

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Wann kann ich frühestens geboostert werden.

von Ramona Bernert am 20.01.2022 um 10:31 Uhr

Bin am 26.6.21 zum zweiten Mal geimpft worden. Am 25.11.21 bin ich an Corona erkrankt. Wie lange gilt nun mein Genesenden Status 3 Monate oder 6 Monate habe sogar gehört 9 Monate. Wer kann mir darauf eine Antwort beben

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Genesen-geimpft-genesen. Zertifikat?

von Dorothea G. am 19.01.2022 um 22:29 Uhr

Guten Abend!

In Bayern: genesen-geimpft-genesen = geboostert. Wie weist man das nach? Es ist offenbar nicht möglich, ein Zertifikat zu generieren.

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Impfstatus

von Kerstin Steckel am 19.01.2022 um 8:36 Uhr

Guten Morgen,

ich möchte wissen, was ist für jemanden, der im letzten Jahr Januar 2021 Corona hatte, im August 2021 geimpft wurde und nun im Januar 2022. Ist derjenige nun geboostert, da er Corona hatte?

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2 mal geimpft und genesen

von Nicole St. am 09.01.2022 um 19:22 Uhr


Ich hoffe Sie können mir helfen, denn mittlerweile bin ich mehr verwirrt, als schlau.
Mein Sohn ist 15, darf nun offiziell geboostert werden, was unser Impfzentrum der Stadt Oberhausen auch anbietet.

Er hatte die 2. Impfung am 9.9.21. Am 13.9. wurde eine Corona Erkrankung festgestellt durch pos. PCR Test.
Dies sagte ich auch beim Impfzentrum. Dort sagte man mir, dass dieses "Genesen" als 3. Impfung gilt. Und eine Boosterung wäre die 4. Impfung. Diese Aussage habe ich so vorher noch nie gehört. Die Impfung wurde abgelehnt.

Wenn es nun um die 2G+ Regelung geht, wie kann er denn nachweisen, dass er geboostert ist? Wenn ich das von der Regelung "genesen = geboostert" noch nie gehört habe, wie sollen es andere wissen, die diese Kontrollen durchführen?

Ich fragte in zwei Apotheken nach, dort sagte man mir, diese Reihenfolge sei so in der Corona App gar nicht digital darstellbar. Ich hatte gelesen, dass man den Genesenen Status in der Corona App eintragen lassen kann. Aber so dann eben doch nicht.
Ein Apotheker sagte, diese beiden Ereignisse "2. Impfung und pos. Coronatest" liegen so dicht beieinander, dass dies als "1 Event" gilt.

Was ist nun richtig? Meinen Kinderarzt brauche ich nicht fragen. Der impft nur nach Stikoempfehlung, die eine Boosterung für Jugendliche noch nicht empfiehlt.

Was tun? Ich bin ratlos.

Viele Grüsse
Nicole St.

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Zwei mal geimpft und genau zum boostern an Corona erkrankt zählt das genesenen jetzt wie ein booster ?

von A Krämer am 07.01.2022 um 19:11 Uhr

Zwei mal geimpft und genau zum boostern an Corona erkrankt zählt das genesenen jetzt wie ein booster ?

» Auf diesen Kommentar antworten | 8 Antworten

AW: Zwei mal geimpft und genau zum boostern

von E.Simon am 07.01.2022 um 20:49 Uhr

Heute habe ich diesbezüglich das Sozialministerium angerufen. Telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass 2x geimpft + genesen als "Booster" zählt. Schriftlich konnte mir die Dame leider nichts zusenden, oder zeigen. Das habe ich nur beim Sozialministerium.at gefunden: "...Eine Genesung nach dem Erhalt von zwei Impfdosen entspricht dem Erhalt einer weiteren Impfung („Booster“)..." Falls jemand dies irgendwo in Deutschland auf einer offiziellen Seite findet, wäre ich über eine Info auch sehr sehr dankbar.

AW: Zwei mal geimpft und genau zum boostern

von Brigitte Höllering am 08.01.2022 um 14:56 Uhr

Haben Sie schon etwas gefunden, auf das man sich beziehen kann ?
Wir haben hier das selbe Problem.
2x geimpft und danach erkrankt.
Aber welchen Status hat man den nun ?

AW: Zwei mal geimpft und genau zum boostern

von Alina am 09.01.2022 um 16:35 Uhr

Hello,
die Infos hatte ich eben auf der seite der RKI gefunden. Offiziel gilt die Erkrankung als booster.

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html

Grüße und Gesundheit
Alina

AW: Zwei mal geimpft und genau zum boostern

von Hüseyin am 10.01.2022 um 16:32 Uhr

Wenn mann zweimal geimpft ist und nach ca 5 Monaten such mit Corona infiziert, zählt nicht als Boosterimpfung nach meine Informationen.

AW: Zwei mal geimpft und genau zum boostern

von E.Simon am 10.01.2022 um 20:08 Uhr

Leider habe ich auf der Seite des RKI die genaue Beschreibung nicht finden können?! Mir fehlt immer noch eine offizielle Erwähnung.

In der SWP gibt es einen neuen Artikel darüber:
https://www.swp.de/panorama/genesen-vollstaendig-geimpft-wann-booster-impfung-impfstatus-geboostert-nachweis-fehler-app-61954253.html
Dort findet sich im unteren Teil: "Ist eine Genesung mit der Booster-Impfung gleichzusetzen?....."

Und Bayern erkennt die Genesung wohl tatsächlich nicht als Booster an.
Ich hatte telefonisch allerdings in Ba-Wü nachgefragt und da wird es anerkannt.

AW: Zwei mal geimpft und genau zum boostern

von Andi am 11.01.2022 um 16:24 Uhr

Ich suche auch schon seit 2 Tagen nach einer Regelung in Baden-Württemberg. Es gibt immer wieder Berichte, allerdings auf keiner offiziellen Seite der Landesregierung Baden Württemberg.
Ich bin 2 mal geimpft und habe mich danach angesteckt. Auch wenn ich dann das Genesenenzertifikat hinterlege, wer weiss dann schon, ob das als "geboostert" zählt, solange es kein offizielles Statement der Regierung in BW gibt.

AW: Zwei mal geimpft und genau zum boostern

von DAZ-Redaktion am 11.01.2022 um 16:51 Uhr

@Andi: In BaWÜ ist man aktuell 3 Monate nach der Genesung von der zusätzlichen Testpflicht befreit, in der Zeit zählt es wie ein Booster. Offizielle Infos gibt es hier https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ausnahmen-von-der-testpflicht-bei-2g-plus-1/

AW: Zwei mal geimpft und genau zum boostern

von Andi am 11.01.2022 um 18:04 Uhr

@ DAZ-Redaktion: Vielen Dank. Diese Regelung kenne ich. Es geht eher um den Status, so wie es auch Bayern heute beschlossen hat oder sogar schon länger in Österreich. Ist schon traurig, dass jedes Bundesland wieder seine eigenen Regeln hat, obwohl alle Experten sagen, dass eine Infektion nach zwei Impfungen effektiver sind als eine Auffrischungsimpgung.

Impfnachweis Booster

von Anke Hirrich am 07.01.2022 um 0:41 Uhr

Guten Tag, ich habe folgende Fragen. Vor einem Jahr war meine Familie an Corona erkrankt, im Juni sind wir geimpft worden.
Damals wurde gesagt, da an Corona erkrankt langt eine Impfung (zählt als doppelt geimpft) . Wenn wir uns jetzt also ein 2.mal Impfen müsste das ja demzufolge als geboostert zählen.

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AW: Impfnachweis Booster

von K. Adlung am 07.01.2022 um 18:54 Uhr

Bei mir ist genau dasselbe Problem, und ich bin schon zweimal geimpft. Im Zertifikat steht „zweimal geimpft“, die Infektion vin vor einem Jahr kann (laut Apotheke) nirgendwo vermerkt werden. Also wäre ich darauf angewiesen, dass beispielsweise der Kellner im Restaurant den PCR Nachweis von damals und das Impfzertifikat zusammen addiert, damit ich als geboostert gelte? Sehr unklare Situation. Ich habe noch nirgendwo eine Regelung gefunden.

AW: Impfnachweis Booster

von Claudia am 11.01.2022 um 21:01 Uhr

Hallo, bei uns genau das gleiche: Wir hatten im März 20 Corona, wurde dann im Juni 1x geimpft und jetzt im Dez geboostert. In unserer Cov Pass App steht auch 2/2 und niemand kann uns helfen... Auch ein Genesenenzertifikat kann nicht nachträglich ausgestellt werden.

Impfdurchbruch

von Kassa Sauer am 06.01.2022 um 12:16 Uhr

Mich würde mal folgendes interessieren...in BW gilt ja gerade die Regel mit 2G+ wenn die letzte Impfung länger als 3 Monate her ist. Gilt dass dann auch bei Menschen die geboostert sind? (also z.B. Booster schon im September hatten) Und gelte ich auch als geboostert wenn ich 2xgeimpft und 1xgenesen bin?

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AW: Impfdurchbruch

von DAZ-Redaktion am 06.01.2022 um 12:22 Uhr

Hallo,

beim Booster gibt es kein Zeitlimit, also auch wenn im September geboostert wurde, braucht man jetzt bei 2G+ in BawÜ keinen Test. Erkrankung nach Impfung gilt nicht als Booster, allerdings gilt die ersten drei Monate nach Genesung die Ausnahme von der Testpflicht
Mehr Infos finden Sie hier
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ausnahmen-von-der-testpflicht-bei-2g-plus-1/

AW: Impfdurchbruch

von Helga Aberle am 10.01.2022 um 13:32 Uhr

Zweimal geimpft, anschließend genesen ist den Geboosterten gleichgestellt.Bis 6 Monate nach Genesenen- Zertifikat kein Test Nachweis notwendig. She NDR. de vom 6.1.22
Auch weitere Ergebnisse gegoogelt, die besagen, zweimal geimpft und dann genesen ist Boostern gleichgestellt und somit keine Test Pflicht. Kommt auch auf die Reihenfolge an. Anders bei genesen und danach geimpft. Da muß noch geboostert werden oder eben Test Pflicht.
Ausnahme Bayern


2 G +

von Simon Pflügl am 29.12.2021 um 14:32 Uhr

Warum habe ich in Bayern als zweimal geimpfter und genesener ohne Test keinen Zugang im Vitnessstudio?
In Baden Württemberg geht es!,

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