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Ab 1. Januar 2022
Pflegehilfsmittelpauschale fällt zurück auf 40 Euro
Noch bis zum 31. Dezember 2021 gilt eine Corona-bedingte erhöhte Pflegehilfsmittelpauschale von 60 Euro. Ab dem 1. Januar 2022 dürfen Apotheken Pflegehilfsmittel dann wieder monatlich im Wert von nur 40 Euro abgeben. Der DAV-Patientenbeauftragte Berend Groeneveld kritisiert die angekündigte Senkung.
Seit 1. April 2020 erhalten Pflegebedürftige (ab Pflegegrad 1), die zu Hause gepflegt werden, eine erhöhte Pauschale für Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – wie Mundschutze, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen. Der monatliche Pauschalbetrag liegt seither bei 60 Euro, statt bei 40 Euro (brutto), wie es § 40 Abs. 2 Sozialgesetzbuch XI vorsieht.
Grund ist, dass im Zuge der Corona-Pandemie das Bundesgesundheitsministerium im Rahmen der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung eine Erhöhung des Pauschalbetrags auf 60 Euro sicherstellte. Zwischenzeitlich wurde die erhöhte Pauschale in verschiedenen Gesetzen immer wieder verlängert, auch stand eine Zeit lang im Raum, die erhöhte Pflegehilfsmittelpauschale dauerhaft gesetzlich zu verankern.
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Ringen um erhöhte Pflegehilfsmittel-Pauschale
Nun allerdings läuft die Regelung zur erhöhten 60-Euro-Pauschale zum 31. Dezember 2021 aus. Das bedeutet: Auch Apotheker dürfen ab dem 1. Januar 2022 ihren pflegebedürftigen Patient:innen monatlich nur noch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis maximal 40 Euro abgeben. Eine erneute Verlängerung soll es nicht geben.
Pflegehilfsmittel teurer als noch vor der Pandemie
Viele Apotheker:innen sehen das kritisch: Sie zweifeln, ob eine Versorgung der Versicherten zu diesem Preis aktuell möglich ist. Denn die benötigten Pflegehilfsmittel sind derzeit Pandemie-bedingt deutlich teurer als noch vor der Krise. Auch der Patientenbeauftrage des Deutschen Apothekerverbands, Berend Groeneveld, ist skeptisch. „Pflegende Angehörige und Pflegebegleiter sind auf qualitativ hochwertige Pflegehilfsmittel wie medizinische Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe oder auch Masken angewiesen. Insbesondere die Versorgung mit FFP2-Masken kann zum Vertragspreis kaum erfolgen, ist aber zum Schutz der vulnerablen Pflegebedürftigen sehr wichtig“, sagt er laut eines Beitrags im ABDA-Newsroom.
Groeneveld weist auch auf die wirtschaftlichen Folgen für die Apotheken hin: „Auch die Apotheke vor Ort muss weiter Planungs- und Versorgungssicherheit haben. Die Pflegehilfsmittelversorgung durch die Kolleginnen und Kollegen wird durch die Senkung auf 40 Euro immens erschwert. Andere Maßnahmen in der pflegerischen Versorgung sind bereits bis 31. März 2022 verlängert worden.“ Groeneveld fordert den GKV-Spitzenverband auf, die bisher geltenden Regelungen zur angemessenen freien Preiskalkulation für Pflegehilfsmittel über den 31. Dezember 2021 hinaus zu verlängern.
5 Kommentare
Pflegehilfsmittel
von Ulrike am 17.01.2022 um 17:52 Uhr
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Pflegehilfsmittel
von Krause am 14.01.2022 um 1:02 Uhr
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von Katrin am 13.01.2022 um 20:13 Uhr
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von Martina Scholz am 12.01.2022 um 17:00 Uhr
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Pflegehilfsmittel
von Mariko am 11.01.2022 um 16:48 Uhr
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