Entwurf zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung

So will das BMG die COVID-19-Impfungen in den Apotheken regeln

Gleiches Geld für gleiche Leistung: Wie auch die Ärzte sollen Apotheker je verabreichter Impfung gegen COVID-19 werktags 28 Euro erhalten und am Wochenende 36 Euro. Das sieht der Entwurf einer Verordnung vor, mit der die Coronavirus-Impfverordnung geändert werden soll. Pharmazeuten, die in ihrem Betrieb Menschen gegen COVID-19 impfen wollen, brauchen demnach eine Berechtigung von ihrer zuständigen Kammer.