Checkliste der AMK

Beratung und Dokumentation zu Lagevrio – was Apotheken wissen müssen

Stuttgart - 04.01.2022, 12:15 Uhr

Bei Patient:innen, die Molnupiravir erhalten, bietet sich eine Beratung per Telefon oder Video an. Die Apotheke kann dies auf der Checkliste der AMK dokumentieren. (s / Foto: Schelbert)

Bei Patient:innen, die Molnupiravir erhalten, bietet sich eine Beratung per Telefon oder Video an. Die Apotheke kann dies auf der Checkliste der AMK dokumentieren. (s / Foto: Schelbert)


Das Bundesgesundheitsministerium hat zwei oral einzunehmende Arzneimittel beschafft, die bei Risikopatienten schwere COVID-19-Verläufe verhindern sollen. Mit Molnupiravir (Lagevrio) steht das erste seit dem gestrigen Montag zur Verfügung, das zweite, Nirmatrelvir/Ritonavir (Paxlovid), soll demnächst folgen. Die Abgabe der bislang nicht zugelassenen Mittel soll über die Apotheken erfolgen. Um eine qualitätsgesicherte Beratung und Abgabe von Lagevrio zu gewährleisten, hat die AMK einen Beratungs- und Dokumentationsleitfaden in Form einer Checkliste als Hilfestellung erstellt.

Seit dem 3. Januar 2022 steht mit Molnupiravir (Lagevrio®, MSD) ein antivirales Arzneimittel zur Behandlung von COVID-19-Patienten zur Verfügung, die keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigen und ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Allerdings ist es noch nicht von der Europäischen Arzneimittel-Agentur oder dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat 80.000 Packungen zentral beschafft. Apotheken können das Mittel nur auf ärztliche Verordnung hin heim Großhandel bestellen und an Patienten abgeben. Mit der Abrechnung sollen sie sich aber noch ein wenig gedulden. Der Deutsche Apothekerverband wird dazu einen Leitfaden entwickeln und voraussichtlich bis spätestens Ende nächster Woche veröffentlichen, erklärt eine Sprecherin auf Nachfrage der DAZ. Ungeachtet der Abgabe an betroffene Patient:innen lautet die Empfehlung, vor dem 15. Januar 2022 keine entsprechenden ärztlichen Verordnungen mit diesem Arzneimittel abzurechnen.

Weil die vom BMG beschafften Packungen für den britischen Markt bestimmt sind, sind sämtliche Angaben auf und in der Packung in englischer Sprache. Eine nicht-zertifizierte Übersetzung der Gebrauchsinformation mit Textstand November 2021 zu „Lagevrio® 200 mg hard capsules“, zugelassen im Vereinigten Königreich seit 4. November 2021, ist laut AMK  im Internet verfügbar. Die Apotheke muss daher dem Patienten ein vom Großhandel mitgeliefertes einseitiges Begleitschreiben der Firma MSD sowie die „Hinweise für den Anwendenden“, die über die Website des BfArM heruntergeladen werden können, mitgeben.

Molnupiravir

Molnupiravir (Lagevrio) ist ein oral verfügbares antivirales Arzneimittel, das zur Behandlung von nicht hospitalisierten COVID-19-Patienten eingesetzt wird, die keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigen und ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Entscheidungskriterien für eine Verschreibung sind laut Stellungnahme von AWMF und STAKOB aufgrund der derzeit begrenzten Verfügbarkeit vor allem hohes Alter und das Vorliegen mehrerer Risikofaktoren wie Adipositas, Diabetes, chronische Niereninsuffizienz, Krebs sowie Herz- und Lungenerkrankungen. Die Wirkung beruht primär auf einer die Hemmung der viralen RNA-Replikation, durch Einbau des Triphosphatmetaboliten in das virale RNA-Genom.

Als Nebenwirkungen wurden am häufigsten Durchfall (3 %), Übelkeit (2 %), Schwindelgefühl (1 %) und Kopfschmerzen (1 %) berichtet.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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