DAZ-Umfrage

Wohin mit den übrigen Plastiktüten?

Stuttgart - 11.01.2022, 17:50 Uhr

Haben Sie noch Tüten übrig? (Foto: IMAGO / Westend61)

Haben Sie noch Tüten übrig? (Foto: IMAGO / Westend61)


Seit 1. Januar dieses Jahres sind Plastiktüten verboten. Lediglich Tüten mit einer Wandstärke unter 15 Mikrometer sind noch erlaubt, sie werden beispielsweise in Metzgereien verwendet. Doch trotz der langen Übergangsfrist scheinen im Handel noch Tüten zu lagern. Auch in Apotheken? Wir haben beim Bundesumweltministerium gefragt, wie man sie loswerden kann. Außerdem würden wir gerne von unseren Lesern wissen, wer noch Restbestände hat. Nehmen Sie an unserer Umfrage teil!

Regelungen mit langen Übergangfristen treffen einen dann doch immer irgendwie aus heiterem Himmel. So auch das Plastiktütenverbot. Wobei es hier auch Ausnahmen gibt. 

Welche Tüten sind noch erlaubt?

Laut Bundesumweltministerium sind nur sehr leichte Plastiktüten, so genannte „Hemdchenbeutel“ von weniger als 15 Mikrometern Wandstärke unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin erlaubt. Sie sorgten vor allem für einen hygienischen Umgang mit losen und leicht verderblichen Lebensmitteln, erklärt ein Sprecher die Ausnahme. Für diesen Zweck gebe es noch keine gute Alternative. Daher kämen infolge eines Verbots womöglich mehr vorverpackte Waren auf den Markt, was zu einer Zunahme des Verpackungsmülls führen würde. Viele Handelsketten verzichteten schon heute auf Verpackungen für lose Produkte, wo es möglich ist. Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 50 Mikrometern und mehr seien ebenfalls vom Verbot ausgenommen. Sie seien vergleichsweise stabil und werden daher typischerweise als abfallvermeidende Mehrwegtaschen verwendet, so der Sprecher. 

Viele Apotheken haben zwar schon seit Jahren den Plastikbeuteln entsagt und beispielsweise auf Papier umgestellt, andere haben aber immer noch Tüten an Lager. Das ist zumindest Facebook-Posts und Tweets zu entnehmen. Wohin damit? Was ist überhaupt erlaubt? 

Entsorgen, aber wie? 

Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums erklärt auf Nachfrage der DAZ, was man für Möglichkeiten hat, übrige Tüten loszuwerden: „Das Verbot von Kunststofftragetaschen diskutieren wir schon viele Jahre. Seit Sommer 2019 liegen die konkreten gesetzlichen Änderungen öffentlich vor. Sofern trotz dieser langen Vorlaufzeit Restbestände von verbotenen Kunststofftragetaschen bei den Händlern verblieben sind, können diese für den privaten Gebrauch oder für andere nicht gewerbliche Zwecke genutzt und auch gespendet werden.“ Eine Spende an Kinderkrippen, um nasse Kleidung zu transportieren, wäre beispielsweise erlaubt. Auch die Schmutzwäschebeutel für die nächsten Urlaube wären auf jeden Fall gesichert.

Eine Entsorgung ist laut Ministerium grundsätzlich möglich, einfach wegwerfen geht allerdings nicht. Der Sprecher erläutert: „Wenn die verbliebenen Kunststofftragetaschen ordnungsgemäß entsorgt werden, dann müssen sie einer hochwertigen Verwertung nach den Vorgaben des Verpackungsgesetzes zugeführt werden. Die dafür geltenden Anforderungen wurden am 1.1.2022 nochmals erhöht, um noch bessere Recyclingquoten für Verpackungsabfälle zu erreichen. So gehen wertvolle Rohstoffe nicht verloren, sondern können für die Herstellung neuer Produkte verwendet werden.“

Umfrage: Haben Sie noch Plastiktüten?

Und wie sieht es bei Ihnen aus? Haben Sie noch Plastiktüten? Nehmen Sie an unserer Umfrage Teil! Und wenn Sie mögen, lassen Sie uns in den Kommentaren wissen, was Sie mit Ihren Restbeständen, so es welche gibt, tun.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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5 Kommentare

Kunden belohnen.

von Robert Schnoor am 12.01.2022 um 9:19 Uhr

Wir haben seit Jahren ein Schild im Eingang, das die Kunden bittet, ihre Einkäufe zu planen und selbst Einkaufstaschen mitzubringen. Wer eine eigene Einkaufstasche vorweist, erhält ein kleines Present. Für nobrainer bieten wir Papiertüten an.

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Als Einkaufstaschen veräußern

von Andreas P. Schenkel am 11.01.2022 um 23:23 Uhr

Die Jahresende-Kalendermanie hat unsere Kunststofftragetaschen-Vorräte komplett entleert.

Alljene, die noch Vorräte haben: Bündeln Sie die Tüten zu einem Zehnerpack und bieten diesen Pack für -,39 € als "10 St Robuste Einkaufstaschen zur Dauerverwendung" an. Das Inverkehrbringen ist nach § 5 Abs. 2 Satz 1 VerpackG nur dann untersagt, wenn die Tüte dazu bestimmt ist, in der Verkaufsstelle mit Ware befüllt zu werden. Dies ist nicht der Fall, wenn die in der Apotheke erworbene Tüte auf dem Parkplatz aus dem Einkaufswagen heraus befüllt werden wird.

Da hier vorliegend der Anwendungszweck die vielmalige Verwendung ist und der Zehnerpack erst zuhause beim Kunden entpackt wird, mithin nicht in der Apotheke befüllt wird, ist eine von mir als äußerst wahnwitzige Vernichtung der Tüten vermeidbar, so "hochwertig" die Entsorgung auch sein mag. Die haben sie wohl nicht mehr alle!

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fott damit!

von Angela Brühl am 11.01.2022 um 19:55 Uhr

jahrelang damit gegeizt und nur auf Anfrage abgegeben, jetzt habe ich noch reichlich und es wird gnadenlos alles eingetütet

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Verbrennen...

von Egon Wollsocke am 11.01.2022 um 18:12 Uhr

Wir verbrennen die restlichen auf dem Hinterhof mit dem nichtverbrauchten Alkohol und nutzen die Abwärme. Gerade in der kalten Jahreszeit eine tolle Sache.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Verbrennen

von Alex D am 11.01.2022 um 18:32 Uhr

.... wir auch ;-)) aber nur nachts, da spart man auch noch Energie für die Beleuchtung und der Rauch stört die Touristen weniger.....
Und der unvergällte Alkohol der Brennereien wird vorher erst noch einer Qualitätsprüfung unterzogen.....

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