Nach Genesung oder Janssen-Impfung

Zertifikatelücke bei Auffrischimpfungen: DAV arbeitet an technischer Lösung

Es gelten nun in vielen Bereichen 2G+-Regeln. Ausgenommen ist von der zusätzlichen Testpflicht, wer bereits seine Auffrischimpfung erhalten hat. Wer allerdings zuvor nicht zweimal geimpft wurde – aufgrund einer Corona-Infektion oder einer Impfung mit dem Janssen-Impfstoff – kann seinen Booster mit den Apps aktuell nicht nachweisen. Der DAV verspricht, an einer Lösung zu arbeiten und weist nochmals darauf hin, dass Impfzertifikate nur erhalten darf, wer tatsächlich geimpft ist. Ein Impf- statt einem Genesenenzertifikat ist also kein Ausweg aus dem Dilemma.