Neuer ABDA-Leitfaden

Lagevrio: So wird abgerechnet

Stuttgart - 14.01.2022, 13:45 Uhr

Was muss drauf? Im neuen ABDA-Leitfaden ist unter anderem zu lesen, wie Lagevrio-Rezepte bedruckt werden müssen. (Foto Schelbert)

Was muss drauf? Im neuen ABDA-Leitfaden ist unter anderem zu lesen, wie Lagevrio-Rezepte bedruckt werden müssen. (Foto Schelbert)


Seit 3. Januar können Ärztinnen und Ärzte bei bestimmten Risikopatient:innen mit COVID-19 Lagevrio (Molnupiravir) verordnen. Die Apotheken können das Arzneimittel über den Großhandel beziehen. Allerdings war noch nicht ganz klar, wie die Abrechnung erfolgen soll. Die ABDA hatte deswegen zu Geduld gemahnt. Jetzt scheinen jedoch die wesentlichen Fragen geklärt, der Leitfaden steht seit dem gestrigen Donnerstag zur Verfügung.

Seit vergangener Woche können Apotheken das orale COVID19-Arzneimittel Lagevrio auf ärztliche Verschreibung hin beim Großhandel bestellen und an Patienten abgeben. Infrage kommt das Präparat mit dem Wirkstoff Molnupiravir zur Behandlung von nicht hospitalisierten COVID-19-Patient:innen, die keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigen und ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Zwar ist das Mittel derzeit weder von der EMA noch vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen, kann aber dennoch von Ärztinnen und Ärzten nach einem positiven Coronatest bei entsprechender Indikation verschrieben werden. Eine Bestellung ohne Verordnung sowie eine Bevorratung sind nicht erlaubt.

Zunächst hatte die ABDA noch darauf hingewiesen, dass sich die Apotheker:innen mit der Abrechnung gedulden sollten und auf einen Leitfaden verwiesen, der für diese Woche erwartet wurde. Jetzt ist er da und steht im Mitgliederbereich der ABDA-Webseite zur Verfügung. Er beschreibt den Prozess in der Apotheke bei der Abrechnung der Vergütung des Großhandels und der Apotheke von COVID-19-Arzneimitteln.

Was muss aufs Rezept?

Vertragsärzte verordnen auf Muster 16, Privatärzte auf das blaue Rezept (DIN A6 quer), wie bei den COVID-19-Impfstoffen.

Folgende Angaben müssen aufs Rezept:

  • Kostenträger = Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
  • Kostenträgerkennung (IK) = IK 103609999
  • LANR (lebenslange Arztnummer) und BSNR (Betriebsstättennummer) Hinweis: LANR und BSNR bei Privatärzt:innen: 222222200 (7 x 2 und 2 x 0)
  • Versichertenfeld
  • Optional: Versichertennummer und Status
  • Ausstelldatum
  • Verordnungstext
  • Die Felder „Gebührenfrei“ „Sonstige“ Felder können optional angekreuzt werden.

Wie wird bedruckt?

  • Feld „Apotheken-Nummer / IK“: Apotheken-IK der abgebenden Apotheke
  • Feld „Abgabedatum in der Apotheke“: Datum der Abgabe des Arzneimittels (bei Belegen von Privatärzt:innen ggf. händisch eintragen)
  • Feld Zuzahlung: 0,00 Euro (bei Belegen von Privatärzt:innen ggf. händisch eintragen)
  • Feld Gesamtbrutto: Summe der Einzeltaxen in Euro
  • Feld Arzneimittel-/Hilfsmittel-Nr.:
  • Lagevrio® BUND-PZN 17936094
  • Botendienstpauschale COVID-19-Arzneimittel  Sonder-PZN 17716530
  • Feld Faktor: 1
  • Feld Taxe: Summe der Vergütung Großhandel und Apotheke brutto
Bedruckungsbeispiel (Quelle: ABDA)

Im Leitfaden finden sich weitere Beispielrezepte, unter anderem für Privatrezepte. 



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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