- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Genesenenzertifikate sind...
Vorsicht beim Digitalisieren
Genesenenzertifikate sind nur noch maximal 90 Tage lang gültig
Apotheken digitalisieren nicht nur COVID-19-Impfzertifikate, sondern sind technisch zudem in der Lage, auch QR-Codes für Genesenennachweise zu generieren. Bisher durfte der dafür nötige PCR-Befund maximal 180 Tage alt sein – diesen Zeitraum verkürzt das RKI nun jedoch auf höchstens 90 Tage. Hintergrund ist die wohl vergleichsweise geringe Schutzwirkung einer Genesung vor einer Ansteckung mit der Omikron-Variante des Coronavirus.
Je mehr Menschen sich mit der als besonders ansteckend geltenden Omikron-Variante des Coronavirus infizieren, desto mehr Genesene dürfte es bald auch geben. Festgelegt wurde nun eine kürzere Zeitspanne dafür, wie lange man als genesen gilt. „Die Dauer des Genesenenstatus wurde von sechs Monate auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben“, schreibt das RKI dazu.
Mehr zum Thema
Änderungsverordnung
Weg frei für neue Quarantäne-Regeln
Neue Funktion im DAV-Portal
COVID-19-Genesenenzertifikate – das müssen Apotheken wissen
In Kraft trat die neue Vorgabe am vergangenen Samstag. Genesennachweise gelten also seitdem nur noch für maximal 90 Tage – laut Ministerium formal auch schon bestehende Nachweise. Die Neuregelung ist auch wichtig für Apotheken: Wenn sie einen Genesenennachweis auf Basis eines PCR-Befunds digitalisieren, müssen sie grundsätzlich darauf achten, dass dieser noch gültig ist. Bisher ist die einschlägige Handlungshilfe der ABDA nicht aktualisiert worden, es ist aber zu erwarten, dass dies in Kürze erfolgt. Noch ist darin zu lesen: „Für die Ausstellung eines COVID-19-Genesenenzertifikats muss das Datum der ersten positiven Testung mindestens 11 Tage und maximal 180 Tage zurückliegen, wobei die Genesenen erst nach Ablauf der angeordneten Isolierung eine Apotheke zur nachträglichen Erstellung des COVID-19-Genesenenzertifikats aufsuchen sollten. In Deutschland ist das COVID-19-Genesenenzertifikat allerdings erst 28 Tage nach der ersten positiven Testung gültig.“
Genesenen-Impfzertifikate nicht betroffen
Anders verhält es sich übrigens bei Genesenen-Impfzertifikaten: „Für die Erstellung des COVID-19-Impfzertifikats für Genesene ist das Alter des PCR-Testergebnisses irrelevant“, schreibt die ABDA in ihrer Handlungshilfe.
Wie die neue Vorschrift jetzt konkret zum Beispiel bei 2G- und 3G-Zugangsregeln zu bestimmten Einrichtungen vor Ort gehandhabt wird, liegt nach Ministeriumsangaben bei den Ländern. Unklar ist noch, wie die Änderung in den Apps zur Anzeige der Impfnachweise technisch umgesetzt wird. In den Apps können Genesenenzertifikate angezeigt werden – bislang mit dem Gültigkeitszeitraum sechs Monate.
Die Änderung knüpft an eine vom Bundesrat am Freitag besiegelte Verordnung an, die auch den Rahmen für Quarantäneregeln neu fasste. Genesenennachweise müssen demnach Kriterien entsprechen, die das RKI auf einer Internetseite bekannt macht.
13 Kommentare
Genesung schützt gewiss nicht schlechter als Booster
von Debro Beck am 13.02.2022 um 11:14 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Kinder hört zu: Es war einmal ein Clown der an der Ampel stand
von Andreas Schmidt am 12.02.2022 um 21:44 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Corona Lüge
von Christian am 01.02.2022 um 11:52 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Verkürzung Genesenenstatus/ Mahnung zur Impfung
von Ines am 30.01.2022 um 13:54 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Verkürzung Genesenenstatus/ Mahnung zur
von Petra Schmitt am 04.02.2022 um 12:28 Uhr
Kaum zu glauben
von Jürgen Offenbach am 24.01.2022 um 19:42 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Wissenschaftliche Rechtfertigung fehlt
von Kerstin am 24.01.2022 um 15:43 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
RKI - mein lieber Schwan
von Gerda Rosenstolz am 20.01.2022 um 13:59 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Ohne jegliche wissenschaftliche Rechtfertigung
von Bb19 am 19.01.2022 um 10:45 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
War ja klar....
von anatoli am 19.01.2022 um 9:34 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Leichter und schneller
von Thomas Muehling am 18.01.2022 um 22:18 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Völliges Versagen RKI
von Stefan Siebert am 18.01.2022 um 12:55 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Völliges Versagen RKI
von Sonja Kirchner am 19.01.2022 um 8:01 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.