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Vergütung zu gering
Dürfen Apotheken bei PCR-Tests Aufschläge nehmen?
Mit 30 Euro je Test fällt die Vergütung für PoC-PCR-Tests in den Apotheken äußerst knapp aus – in vielen Fällen deckt sie sogar kaum die Materialkosten ab. Dürfen die Apotheken die testwilligen Kundinnen und Kunden zusätzlich zur Kasse bitten? Die Einschätzung der ABDA hierzu ist klar: Zusätzliche Kosten zu erheben, ist ausgeschlossen.
In der vergangenen Woche wurden in deutschen Laboren knapp zwei Millionen PCR-Tests durchgeführt – ein neuer Rekordwert, wie der Verband Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM) in einer Pressemitteilung vom gestrigen Dienstag informiert. Etwa jeder vierte Test sei dabei positiv ausgefallen. Mittlerweile stoßen demnach Labore in vielen Regionen an ihre Kapazitätsgrenzen.
Eine Möglichkeit, die Situation zumindest ein wenig zu entzerren, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kürzlich geschaffen: Mit einer Änderung der Coronavirus-Testverordnung macht es den Weg frei für vergütete PoC-PCR-Tests in den Apotheken. Doch bisher scheinen nur wenige Betriebe bereit zu sein, solche Tests auf Staatskosten anzubieten – denn die veranschlagten 30 Euro je Test decken in vielen Fällen kaum die Materialkosten ab, von der Anschaffung der Geräte ganz zu schweigen.
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Auf diesen Umstand hatte die ABDA bereits in ihrer Stellungnahme zum Entwurf der entsprechenden Änderungsverordnung explizit hingewiesen. Ihre Forderung nach einer angemessenen Vergütung verhallte jedoch, das BMG hielt an den 30 Euro je Test fest.
Welche Geschäftsmodelle sind also möglich, um PoC-PCR-Tests (konkret: Nukleinsäure-Amplifikations-Technik, NAT-Tests) wirtschaftlich anbieten zu können? Die DAZ fragte bei der ABDA nach, ob Apotheken zum Beispiel Aufschläge von den zu testenden Personen verlangen dürfen. Die Einschätzung der Standesvertretung lautet: nein. „Sofern nach der Testverordnung (TestV) ein Anspruch auf Leistungen der Labordiagnostik mittels eines Nukleinsäurenachweises besteht, darf nur die Vergütung nach § 9 TestV abgerechnet werden“, schreibt ein ABDA-Sprecher auf Nachfrage. „Daneben ist eine Kostenerhebung beim Patienten ausgeschlossen.“
Ein Anspruch auf PCR-Test besteht dabei laut ABDA nach § 4b TestV. „Darüber hinaus besteht weiterhin die Möglichkeit, PCR-Tests, die außerhalb des Anwendungsbereichs der TestV geleistet werden, dem Patienten nach freier Preisbildung in Rechnung zu stellen.“
4 Kommentare
Vertrauen
von ratatosk am 20.01.2022 um 9:28 Uhr
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Ohne Begründung ist es nur eine Meinung
von Stephan Mielke am 19.01.2022 um 22:54 Uhr
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AW: Ohne Begründung ist es nur eine Meinung
von Dr. Ralf Schabik am 20.01.2022 um 7:50 Uhr
Verlustgeschäft
von Dr. Ralf Schabik am 19.01.2022 um 20:38 Uhr
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