Kritik an PCR-Priorisierung

Städtetag: PoC-PCR-Tests besser bezahlen

Bedingt durch die derzeit sehr hohen Inzidenzen mangelt es an PCR-Testkapazitäten. Während Bund und Länder jetzt den Kreis der Anspruchsberechtigten einschränken wollen, fordert der Deutsche Städtetag, verstärkt auch auf PoC-PCR-Tests zu setzen. Damit das gelingen kann, müsse diese Leistung, die zum Beispiel in Apotheken erbracht werden kann, jedoch besser bezahlt werden.

Städtetag: PoC-PCR-Tests besser bezahlen

Wegen der sprunghaft steigenden Infektionszahlen reichen die derzeitigen PCR-Testkapazitäten nicht mehr aus. Bund und Länder haben deshalb bei ihrer Konferenz am gestrigen Montag vereinbart, deren Einsatz auf Menschen aus Corona-Risikogruppen und Beschäftigte zu konzentrieren, die sie betreuen und behandeln – in Kliniken, Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Die Details sollten „zeitnah“ in einer Verordnung festgelegt werden, sagte ein Ministeriumssprecher. Nach aktuell geltender Testverordnung hat beispielsweise noch jeder mit einem positiven Schnelltest Anspruch auf eine PCR-Nachtestung.

Zum Freitesten aus der Kontaktpersonen-Quarantäne oder Infizierten-Isolation sollen künftig zertifizierte Antigen-Schnelltests reichen, die jedoch als weniger zuverlässig gelten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte dazu: „Wenn zwei Antigentests hintereinander positiv sind, dann ist das fast so sicher wie ein PCR-Test.“ Es komme nur ganz selten vor, dass sie ein falsches Ergebnis lieferten.

Labormediziner: Schnelltests sind kein Ersatz für PCR

Der Vorsitzende des Verbands der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM), Michael Müller, sieht das anders: „Antigen-Schnelltests bieten zum Freitesten nicht genügend Sicherheit. Wir sehen in unserem Laboralltag zu viele falsche Schnelltestergebnisse und empfehlen daher das konsequente Freitesten im PCR-Verfahren“, betonte er gegenüber der Deutschen Presse-Agentur dpa. Auch der Bremer Epidemiologe Hajo Zeeb liegt auf dieser Linie. „Es ist problematisch, dass sich Klinik- und Pflegepersonal in Zukunft mit einem Antigentest nach sieben Tage freitesten kann“, sagte er dem RND. „Ich halte es für sinnvoll, dass in diesen sensiblen Bereichen weiterhin PCR-Tests verwendet werden.“

Der ALM rief die Politik stattdessen zu Gesprächen über die angestrebte Ausweitung der PCR-Testkapazitäten auf. „Wir müssten wissen, um wie viel die Kapazität erhöht werden soll und in welchem Zeitraum“, sagte Müller. Es gehe um Geräte, um Mitarbeiter und auch die Frage, was passiere, wenn die höhere Kapazität aufgebaut und dann im Zweifel nicht benötigt werde. Beim Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) erklärte er: „Wir können die Kapazitäten nicht beliebig von heute auf morgen ausbauen.“

Städtetag fordert mehr Geld für PoC-PCR-Tests

Der Deutsche Städtetag schlug zudem vor, zur Erweiterung der PCR-Kapazitäten auf sogenannte PoC-PCR-Tests zu setzen, die ohne Labor auskommen und schnelle Ergebnisse liefern. Solche Tests (konkret: NAT, Nukleinsäure-Amplifikationstechnik) dürfen auch Apotheken anbieten, seitdem die Coronavirus-Testverordnung (TestV) Ende Dezember entsprechend angepasst wurde. „Dafür müsste dann aber auch die Finanzierung für diese Tests verbessert werden“, sagte Städtetagspräsident Markus Lewe (CDU) aus Münster der dpa. Aktuell bekommen Apotheken dafür je Test nur 30 Euro plus 8 Euro für den Abstrich. Das deckt kaum die Materialkosten ab – ein Minusgeschäft für die Betriebe. Die Folge: Kaum eine Apotheke bietet sie derzeit an, zumindest nicht auf Basis der Testverordnung. Die Bereitschaft wäre bei angemessener Vergütung jedoch bei vielen vorhanden, wie das Ergebnis einer DAZ-Umfrage zeigt.

Dahmen spricht sich für Pooltests aus

Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, Janosch Dahmen, sieht einen weiteren Ansatzpunkt: Er hat bereits angeregt, PCR-Tests künftig im Pool-Verfahren auszuwerten. Deutschland hinke wegen seiner Strategie der Einzelauswertung anderen Staaten hinterher, sagte er der „Welt“. Beim Pool-Verfahren werden mehrere Proben gleichzeitig geprüft, wenn der Befund positiv ist, werden alle Tests nochmal einzeln ausgewertet. Das bindet weniger Kapazitäten. Lauterbach sagte dazu in der ARD mit Blick auf die Vorgängerregierung: „Dieses Verfahren ist vor einem Jahr nicht vorbereitet worden, darum können wir darauf jetzt nicht zurückgreifen.“

Genesenen- und Impfstatus: Künftig keine kurzfristigen Änderungen mehr

Die Länder gaben an die Adresse des Bundes zu Protokoll, dass Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus „künftig rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten angekündigt und begründet werden“ sollten. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger mahnte umsetzbare Vorgaben für Betriebe und Beschäftigte an. „Von heute auf morgen die Voraussetzungen für den Zugang zum Arbeitsplatz zu ändern, ist das Gegenteil von Plan- und Machbarkeit“, sagte er mit Blick auf die Verkürzung des Genesenenstatus von 180 auf 90 Tage. Diese war Mitte Januar kurz nach dem Beschluss einer Verordnungsgrundlage vom Robert Koch-Institut (RKI) auf der Webseite veröffentlicht worden.

Kritik an dieser kurzfristigen Änderung ließen auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hendrik Wüst (CDU) aus Nordrhein-Westfalen, bei der Pressekonferenz am Montagabend im Anschluss an das Bund-Länder-Treffen durchblicken. So etwas werde es in Zukunft nicht mehr geben, versprach Scholz.

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