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IQWiG kritisiert Sonderstatus
Orphan Drugs: Keine Ausnahmen mehr beim Zusatznutzen?
Der Zusatznutzen von Orphan Drugs gilt mit der Zulassung als belegt. Das sieht das IQWiG kritisch: Es fordert, dass sich auch Mittel gegen seltene Erkrankungen im Zuge der frühen Nutzenbewertung behaupten müssen, denn vielfach sei die angenommene Überlegenheit nicht belegbar. Der vfa hält dagegen.
Marseille – 26.01.2022, 08:15 Uhr

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Der Zusatznutzen von Orphan Drugs gilt mit der Zulassung als belegt. Das sieht das IQWiG kritisch: Es fordert, dass sich auch Mittel gegen seltene Erkrankungen im Zuge der frühen Nutzenbewertung behaupten müssen, denn vielfach sei die angenommene Überlegenheit nicht belegbar. Der vfa hält dagegen.
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Der Zusatznutzen von Orphan Drugs gilt mit der Zulassung als belegt. Das sieht das IQWiG kritisch: Es fordert, dass sich auch Mittel gegen seltene Erkrankungen im Zuge der frühen Nutzenbewertung behaupten müssen, denn vielfach sei die angenommene Überlegenheit nicht belegbar. Der vfa hält dagegen.
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