Neue EU-Regeln für digitale Zertifikate

ABDA: Statusnachweis für geboosterte Genesene jetzt leichter

Bislang war es für genesene Geimpfte schwer ihre Auffrischimpfung nachzuweisen, weil diese auf dem Zertifikat mit 2/2 erschien und somit nicht als Auffrischimpfung zu erkennen war. Mit einer neuen EU-Verordnung wurde dies nun angepasst. Auch im DAV-Portal ist dies bereits umgesetzt, wie die ABDA mitteilt. Dort können Apotheken jetzt mit 2/1 den entsprechenden Status dokumentieren.