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Neue EU-Regeln für digitale Zertifikate
ABDA: Statusnachweis für geboosterte Genesene jetzt leichter
Bislang war es für genesene Geimpfte schwer ihre Auffrischimpfung nachzuweisen, weil diese auf dem Zertifikat mit 2/2 erschien und somit nicht als Auffrischimpfung zu erkennen war. Mit einer neuen EU-Verordnung wurde dies nun angepasst. Auch im DAV-Portal ist dies bereits umgesetzt, wie die ABDA mitteilt. Dort können Apotheken jetzt mit 2/1 den entsprechenden Status dokumentieren.
Stuttgart/Berlin – 03.02.2022, 15:15 Uhr

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