Verwirrung im Verbändeportal

Booster ist nicht gleich Booster

Stuttgart - 03.02.2022, 17:50 Uhr

Wenn die Erstimpfung mit der Vakzine von Janssen erfolgt ist, scheint vieles kompliziert zu sein. (Foto: IMAGO / Pixsell)

Wenn die Erstimpfung mit der Vakzine von Janssen erfolgt ist, scheint vieles kompliziert zu sein. (Foto: IMAGO / Pixsell)


Die neuen Nummerierungen für die COVID-19-Impfungen im Verbändeportal haben bei vielen mehr Verwirrung als Klarheit geschaffen. Insbesondere wenn die Erstimpfung mit der Vakzine von Janssen erfolgt ist, scheint es kompliziert zu sein. Problematisch ist das Wörtchen „Booster“, das im Portal und auch bei der Zulassung des Impfstoffs nicht dieselbe Bedeutung hat wie in den Landesverordnungen, die derzeit den Zugang zu Restaurants, Museen, Fitnessstudios etc. regeln.

Geboostert oder nicht? In vielen Bereichen des Lebens ist diese Frage derzeit entscheidend: Von der Antwort hängt vielerorts ab, ob man ohne zusätzlichen Test ein Restaurant besuchen darf oder ob man nach Kontakt mit nachweislich mit SARS-CoV-2-Infizierten in Quarantäne muss. Letzteres ist angesichts explodierender Infektionszahlen auch für den Apothekenbetrieb wichtig. Schließlich fallen bei Infektionen im Team nicht geboosterte Kontaktpersonen, deren zweite Impfung weniger als 15 und mehr als 90 Tage zurückliegt, zusätzlich zu den Erkrankten aus. In diesem Zusammenhang ist mit Booster also die Auffrischimpfung gemeint, also die Dosis, die nach einer abgeschlossenen Grundimmunisierung verabreicht wird. Das entspricht zum Beispiel bei den mRNA-Impfstoffen einer dritten Dosis.

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Schaut man allerdings in die Zulassung des Janssen-Impfstoffs, findet sich dort ebenfalls das Wort Booster, was so viel wie Auffrischimpfung bedeutet, allerdings für die zweite und nicht für die dritte Impfung. Denn bei dieser Vakzine ist laut Packungsbeilage die Grundimmunisierung mit nur einer Impfung abgeschlossen, auch wenn die EMA und die Fachgesellschaften mittlerweile eine zweite Impfung empfehlen und in Deutschland auch zwei Impfungen benötigt werden, damit die Serie als abgeschlossene Grundimmunisierung anerkannt wird. Das war anfangs anders, da reichte eine einmalige Impfung mit dem Janssen-Impfstoff plus 14 Tage Wartezeit aus und fertig war der vollständige Impfschutz. Für den einen oder anderen war dies sicher ein Grund, sich für diesen Impfstoff zu entscheiden. Um als Booster im Sinne der 2G+-Regeln zu gelten, brauchen jedoch mittlerweile Janssen-Geimpfte wie die meisten anderen auch eine dritte Impfung.

Verwirrende Bezeichnungen im Zertifikateportal

Die Bezeichnungen im Zertifikateportal sorgen diesbezüglich für zusätzliche Verwirrung. Denn bei Patienten, die bei der ersten Impfung den Impfstoff von Janssen bekommen haben, ist für die zweite Impfung 2/1-Booster auszuwählen – unabhängig davon, welcher Impfstoff für die zweite Impfung verwendet wurde. In Deutschland gelten diese Menschen aber erst mit der nächsten Impfung – im Portal 3/1-Booster – als geboostert mit entsprechenden Vorteilen. Auf dem Zertifikat taucht das Wort „Booster“ übrigens nicht auf – weder nach Impfung mit dem Janssen-Impfstoff, noch bei irgendeiner anderen Konstellation. 

Wie sollen Apotheken mit Genesenen umgehen?

Ebenfalls viel Ratlosigkeit herrscht bei der Frage, wie mit den vielen Genesenen umzugehen ist. Eindeutig ist das für die, die vor der ersten Impfung genesen sind: eine weitere Impfung für die Grundimmunisierung (1/1) und noch eine weitere für den Booster (2/1 Booster). In diesem Fall deckt sich die Bezeichnung im Verbändeportal mit dem allgemeinen Verständnis. 

Wer sich hingegen nach abgeschlossener Grundimmunisierung mit SARS-CoV-2 infiziert, bekommt (neben den Zertifikaten für die abgeschlossene erste Impfserie) zusätzlich ein Genesenenzertifikat. Immer häufiger sehen sich die Mitarbeitenden in den Apotheken zudem mit Fällen konfrontiert, in denen nach Erstimpfung eine Infektion stattgefunden hat und später eine zweite Impfung (geimpft, genesen, geimpft). Diese Konstellation taucht bisher in der ABDA-Handlungshilfe nicht auf – eine Lücke, die nach dem Wunsch der Apotheken mit dem nächsten Update geschlossen werden sollte.

Klar ist allerdings: Impfzertifikate dürfen nur für Impfungen ausgestellt werden. Eine Genesung der Einfachheit halber „umzuwidmen“ ist nicht erlaubt. Darauf weist die ABDA gebetsmühlenartig hin.

Grundimmunisierung, Drittimpfung, Booster, Auffrischung

Unter einer Grundimmunisierung allgemein versteht man zum Beispiel die Immunisierung gegen COVID-19, durch zwei Impfungen Comirnaty® von BioNTech/Pfizer , Janssen® von Johnson & Johnsonplus eine mRNA-Impfstoffdosis oder  Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna gemäß der Zulassung.

Wenn diese Grundimmunisierung nicht ausreichend ist, wird eine Drittimpfung beziehungsweise eine weitere Impfung zur Optimierung der Grundimmunisierung eingesetzt. Dies betrifft beispielsweise Personen mit einer schweren Immunschwäche, zum Beispiel Organtransplantierte. Diese Impfung zur Optimierung der Grundimmunisierung ist in diesem Fall ab vier Wochen nach Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff möglich. 

Eine Auffrischungsimpfung ist eine erneute Impfung, um eine nachlassende Immunantwort wieder zu erhöhen. Dies ist bereits bei unterschiedlichen bakteriellen oder viralen Erregern, zum Beispiel bei Tetanus oder Polio, in festgelegten Zeitabständen bekannt, damit der Impfschutz aufrechterhalten wird. Im Fall der Corona-Schutzimpfung bezeichnet die Auffrischungsimpfung die erneute Verabreichung einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs nach einer vollständigen Grundimmunisierung. Sie dient dazu, den Impfschutz langfristig aufrecht zu erhalten. Diese COVID-19-Impfung kann ab drei Monaten nach der Grundimmunisierung aufgefrischt werden.

Die Booster-Impfung ist ein Synonym für eine Auffrischungsimpfung. Der Begriff "Booster" stammt aus dem Englischen und bedeutet "Verstärker". 

Quelle: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/aufklaerung-zum-impftermin/auffrischungsimpfung/


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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6 Kommentare

2x Janssen gilt auch als geimpft

von Christian Holpert am 04.02.2022 um 9:18 Uhr

Eine Impfung mit 2 Dosen Janssen gilt auch als vollständig.

SchAusnahmV [https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/BJNR612800021.html] §2(5) verweist auf eine Liste des PEI [https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19].
Unter 'Anforderungen für den vollständigen Impfschutz mit einem Impfstoff' sind hier 2 Dosen Janssen aufgeführt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: 2x Janssen gilt auch als geimpft

von DAZ-Redaktion am 04.02.2022 um 12:30 Uhr

Hallo,

so steht es eigentlich auch im Text (vielleicht ein bisschen versteckt): "zwei Impfungen benötigt werden, damit die Serie als abgeschlossene Grundimmunisierung anerkannt wird.", also vollständiger Impfschutz und eine dritte für den Booster.

Grüße
DAZ-Redaktion

Janssen & EMA recommendation

von M Brinkhuis am 03.02.2022 um 22:22 Uhr

The EMA does not recommend two vaccinations for Janssen. Your article is hence wrong. Just this Thursday, Marco Cavaler stated in a press conference that one vaccination is sufficient- Janssen has been admitted in the EU on that basis. Additionally, there are now several articles stating that Janssen might actually be the vaccin with longevity, ie it improves over time (so perhaps no endless booster rounds are needed with Janssen). See eg the article in The Atlantic.

See on the press conference this article (only in Dutch): https://nieuws.nl/algemeen/20220203/ema-derde-prik-in-duitsland-na-janssenvaccin-niet-nodig/

» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten

AW: Janssen & EMA recommendation

von Paul am 04.02.2022 um 0:11 Uhr

Unfortunately the article is correct. Germany isn't following the EU rules based on the EMA's recommendations, but made own ones. The "Stiko" (=Ständige Impfkommission, Standing Committee on Vaccination, belongs to the RKI, Robert Koch Institute) decided for those with single Janssen jab, that they're not fully vaccinated any longer and require a second jab with an mRNA. Still a second jab with Janssen isn't possible, whereas in Switzerland or the US. How's it in the Netherlands?
And yea, Germany is coincidentally inventor of the ruling mRNA vaccine - you're welcome.

AW: Janssen & EMA recommendation

von Paul am 04.02.2022 um 0:14 Uhr

PS: Benutzt DeepL.com für die besten Übersetzungen in verschiedenen Sprachen. / Use DeepL.com for best translation results.

AW: Janssen & EMA recommendation

von M am 04.02.2022 um 12:09 Uhr

Exactly, that is why the article is wrong. The Article suggests that the EMA recommends 2 vaccinations, I quote “ Denn bei dieser Vakzine ist laut Packungsbeilage die Grundimmunisierung mit nur einer Impfung abgeschlossen, auch wenn die EMA und die Fachgesellschaften mittlerweile eine zweite Impfung empfehlen..”. The EMA does not recommend a second vaccination for Janssen. (It does recommend a booster).

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