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Stellungnahme zum Referentenentwurf
ABDA regt Klarstellung an: Testvergütungen sind Netto-Beträge
Vergangene Woche hat das BMG einen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung vorgelegt. Unter anderem soll die Vergütung für PoC-NAT-Tests von 30 Euro auf 43,56 Euro angehoben werden. In einer Stellungnahme regt die ABDA jetzt an, klarzustellen, dass es sich dabei – wie bei allen anderen in § 9 TestV geregelten Vergütungen – um Netto-Beträge handelt. Außerdem beschwert sich die Standesvertretung über die kurze Frist zur Stellungnahme.
Legt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Verordnungsentwürfe vor, haben die betroffenen Verbände im Normalfall Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. So auch beim jüngsten Referentenentwurf zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung. In den Augen der ABDA ist die Frist allerdings mit weniger als 24 Stunden sowohl beim aktuellen Entwurf als auch bei der Änderung der Coronavirus-Impfverordnung vom 29. Dezember 2021 zu kurz ausgefallen.
Diese kurzen Fristen erschwerten die „verbandsinterne Koordination substantiell“, schreibt die ABDA in ihrer Stellungnahme vom vergangenen Freitag. Weiter heißt es: „In ausdrücklicher Anerkennung des vom Bundesministerium zu bewältigenden Handlungsdrucks und -umfangs sowie der hohen Qualität der geleisteten Arbeit, bitten wir Sie, bei zukünftigen Fristsetzungen dem Umstand stärker Rechnung zu tragen, dass auch den Verbänden unter den pandemischen Herausforderungen Grenzen gesetzt sind, eine sachgerechte Erarbeitung der erbetenen Stellungnahmen sicherzustellen.“
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Die inhaltliche Äußerung zum Entwurf, der unter anderem vorsieht, das Honorar für PoC-NAT-Tests von bisher 30 Euro auf 43,56 Euro anzuheben, fällt denkbar knapp aus. So schlägt die ABDA lediglich vor „klarstellend zu regeln, dass es sich bei den im Rahmen des § 9 TestV geregelten Vergütungen um Netto-Beträge handelt. Dies ist hilfreich, um Unstimmigkeiten bei der Abrechnung zu vermeiden.“ Neben der Vergütung für die PoC-NAT-Tests regelt § 9 die Vergütung für die Labordiagnostik, beispielweise für die PCR.
Bei den Corona-Schnelltests hatte das Bundesfinanzministerium im Nachgang klargestellt, dass deren Durchführung auch für Apotheken umsatzsteuerbefreit ist.
Neue Testverordnung könnte zeitnah in Kraft treten
Weitere Anmerkungen zur geplanten Anpassung der Testverordnung hat die ABDA nicht. Neben der Erhöhung der Vergütung für PoC-NAT-Tests, die mit der Marktsituation begründet wird, sieht der Entwurf die bereits angekündigte Priorisierung bei den Labor-PCR-Tests vor. Demzufolge sollen besonders vulnerable Patienten sowie Beschäftigte beispielsweise in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen bevorzugt getestet werden. Außerdem soll die generelle Bestätigung positiver Schnelltests ausgesetzt werden.
Es ist davon auszugehen, dass die geänderte Verordnung zeitnah im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Sie tritt dann am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
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