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Genesenenzertifikate
Handlungshilfe widerspricht RKI-Regelung – ABDA prüft Anpassung
Die Ausstellung der COVID-19-Zertifikate ist eine Wissenschaft für sich. Das gilt insbesondere dann, wenn Personen nicht nur Impfungen vorzuweisen haben, sondern auch eine Genesung. Die ABDA hat in der aktuellen Version diese Fälle nun verstärkt aufgegriffen. Die Aussagen zur Gültigkeit des Genesenenzertifikats nach Impfung widersprechen jedoch denen des RKI. Die ABDA verspricht Klärung.
Bei den Impfzertifikaten wird es vor allem dann kompliziert, wenn die Erstimpfung mit dem Janssen-Impfstoff erfolgt ist und wenn bereits Geimpfte sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, was immer öfter vorkommt. Die ABDA hat diesem Umstand beim letzten Update der Handlungshilfe, das auf den 4. Februar datiert ist, Rechnung getragen. So geht es unter Punkt 2.3.5 um „Impfzertifikate für Personen mit Erstimpfung und anschließender Infektion mit SARS-CoV-2“.
Demnach erhält die jeweilige Person ein Impfzertifikat über ihre Erstimpfung – je nach verabreichtem Impfstoff mit der Angabe Impfung 1/2 bzw. bei Impfung mit COVID-19-Vaccine Janssen Impfung 1/1.
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Weiter heißt es: „Zusätzlich hat die betroffene Person einen Anspruch auf die Ausstellung eines COVID-19-Genesenenzertifikats mit einer Gültigkeit von 28 Tagen bis 90 Tagen nach der Positivtestung.“
RKI: 90-Tage-Frist nur für Ungeimpfte
Das steht allerdings in Widerspruch zu den Aussagen des RKI, dass die 90 Tage Frist nur für Personen gilt, die weder vor noch nach ihrer Erkrankung eine Impfung erhalten haben. Für Menschen mit einer Impfung greift sie folglich nicht. Auf Nachfrage der DAZ zu diesem Widerspruch erklärt ein ABDA-Sprecher: „Wir prüfen, inwiefern eine Änderung des Portals aufgrund der neuen Vorgaben des RKI erforderlich ist.“
Eine Klärung der Frage ist vor allem deswegen wichtig, weil für diese Personen in Deutschland ein Ausnahmetatbestand gilt – sie gelten in Deutschland als vollständig geimpft. Das im Alltag nachzuweisen, dürfte ohnehin schon schwer sein. Mit einem Genesenenzertifikat, das nach 90 Tagen abläuft, wahrscheinlich umso schwerer
Ein COVID-19-Impfzertifikat für Genesene dürfen Menschen, die erst geimpft und dann genesen sind, laut Handlungshilfe übrigens nicht erhalten. Dem stehen laut ABDA EU-Vorgaben im Weg. Dies sei nur möglich im Fall einer Genesung mit anschließender Impfung, heißt es in dem Leitfaden. Das Bundesgesundheitsministerium arbeite an einer Klärung zur Darstellung der Systematik. Sobald neue Erkenntnisse zur Zertifikatsausstellung vorliegen, sollen diese in die Handlungshilfe aufgenommen werden, verspricht die ABDA. Die Folgeimpfung kann dann je nach dem bei der Erstimpfung verwendeten Impfstoff als Impfung 2/2 bzw. bei Erstimpfung mit COVID-19-Vaccine Janssen als Impfung 2/1 zertifiziert werden.
3 Kommentare
Und wieder was Neues
von Christine am 13.02.2022 um 19:03 Uhr
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Genesenenstatus
von Renger,Anke am 13.02.2022 um 14:56 Uhr
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... da stimmt doch so Vieles nicht.
von Stefan Rieseberg am 09.02.2022 um 10:23 Uhr
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