Pierre Fabre ruft diverse Apothekenkosmetik zurück

Warum auch Zink-Pyrithion ab März in Kosmetik verboten ist

Stuttgart - 08.02.2022, 09:14 Uhr

In Anti-Schuppen-Shampoos, aber beispielsweise auch in Rasierschaum von Avène ist (oder war) Zink-Pyrithion enthalten. (Foto: torwaiphoto / AdobeStock)

In Anti-Schuppen-Shampoos, aber beispielsweise auch in Rasierschaum von Avène ist (oder war) Zink-Pyrithion enthalten. (Foto: torwaiphoto / AdobeStock)


Ob Avène, Ducray oder René Furterer – derzeit muss die Firma Pierre Fabre zahlreiche Kosmetikprodukte zurückrufen. Dahinter steckt eine Veränderung der Kosmetikverordnung, die ab März 2022 neben dem Duftstoff Lilial auch Zink-Pyrithion in Kosmetika verbietet.

Über die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) werden aktuell mehrere Rückrufe von Apothekenkosmetik veröffentlicht. Vergangene Woche berichtete die DAZ bereits über den Stieprox-Shampoo-Rückruf und seine Hintergründe. Wie beim Stieprox-Rückruf müssen nun auch diverse Produkte der Firma Pierre Fabre aufgrund des Zusatzes des Duftstoffes Lilial zurückrufen werden. Die AMK hat eine Liste mit 23 Produkten der Marken Avène, Ducray und René Furterer veröffentlicht (Stand 02.02.2022). 

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Hinter dem Chargenrückruf steckt wie schon bei Stieprox „die Verordnung (EU) 2021/1902 der Kommission vom 29. Oktober 2021 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel“. Diese hat die Verwendungsbedingungen für die Stoffe Lilial (Butylphenylmethylpropional), aber auch Zink-Pyrithion geändert. „Kosmetische Mittel, die diese Stoffe enthalten, müssen vor dem 1. März 2022 aus dem Verkauf genommen werden“, heißt es. Wie die DAZ bereits erläuterte, steckt hinter dem Lilial-Verbot die neue Risikoeinstufung in der Kategorie „Repr. 1B“, womit es „wahrscheinlich“ reproduktionstoxisch ist. Doch was steckt nun hinter dem Verbot von Zink-Pyrithion?

Zink-Pyrithion bei Kopfschuppen 

In der DAZ 4/2020 wurde das Beratungswissen zu Kopfschuppen „von A bis Z“ unter die Lupe genommen. Dort heißt es unter Z wie Zink: „Im Rahmen einer 2018 publizierten Studie wurde Zink-Pyrithion bei Kopfschuppen untersucht. Die Autoren identifizierten drei mögliche Mechanismen für die Wirkung dieser Substanz auf M. restricta: eine Erhöhung der zellulären Zinkkonzentration, eine Hemmung der Mitochondrienfunktion und eine Verminderung der Expression der ­Lipase, die für die vermehrte Produktion Kopfhaut-reizender Fettsäuren verantwortlich ist.“ (M. restricta gehört zur Hefepilz-Gattung Malassezia und zur physiologischen Flora der Kopfhaut.) 

Es überrascht also nicht, dass sich in der Liste über die aktuell zurückgerufenen Chargen auch Anti-Schuppen-Shampoos befinden. Doch auch ein Rasierschaum von Avène ist beispielsweise dabei und enthält Zink-Pyrithion. Für das „Melaleuca Antischuppen-Shampoo“ wird auf der Website aktuell sogar noch mit Zink-Pyrithion geworben: „Zink-Pyrithion wirkt der Vermehrung von Hefepilzen entgegen, welche anderenfalls zur Reizung der Kopfhaut führen können.“ Allerdings meldete „Öko Test“ schon im November 2021, dass die EU den „Anti-Schuppen-Wirkstoff“ Zink-Pyrithion verbietet. Wie den Duftstoff Lilial kritisiert Ökotest auch Zink-Pyrithion in Kosmetika schon länger.

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Tatsächlich steht wie bei Lilial in der Spalte zur „Kodierung der Gefahrenklassen und -kategorien“ der Verordnung bei Zink-Pyrithion mittlerweile auch die Einstufung „Repr. 1 B“ – also „wahrscheinlich reproduktionstoxisch“. Schon länger hatte Öko-Test die Verbindung außerdem kritisiert, weil sie auch die Haut reizt und giftig für Wasserorganismen ist. Ganz uneingeschränkt durfte Zink-Pyrithion vor der 1B-Einstufung nämlich auch nicht eingesetzt werden: „Die EU-Kosmetikverordnung erlaubte Zinkpyrithion bisher in auszuspülenden Haarmitteln bis zu einer Konzentration von maximal 1 Prozent; in Kosmetika, die im Haar verbleiben, durfte der Stoff immer noch bis zu 0,1 Prozent ausmachen – vorausgesetzt, er wurde dort nicht zur Konservierung eingesetzt“, erklärt Öko-Test. 

Bleibt also zu hoffen, dass unsere Kosmetika dadurch wieder ein Stück sicherer werden.

Zink-Pyrithion in Periodenunterwäsche?

Erst kürzlich berichtete die Nachrichtenagentur dpa übrigens auch über den Biozid-Zusatz in sogenannter Periodenunterwäsche. Ausgegangen war die Berichterstattung von dem „Eco Magazine Pepper Mynta“. In einem umfangreichen Artikel ging es dabei neben Silberchlorid auch um Zink-Pyrithion. 

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schrieb dem Magazin auf Nachfrage: „Zinkpyrithion wird in der 15. Änderungsverordnung der europäischen CLP-Verordnung (1272/2008, Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) vom 19.05.2020 als reproduktionstoxisch hinsichtlich Entwicklungstoxizität („Kann das Kind im Mutterleib schädigen“) aufgeführt. Diese Einstufung gilt ab dem 01.03.2022. Diese Einstufung beschreibt eine Eigenschaft des Stoffes, allerdings sagt sie noch nichts darüber aus, mit welcher Konzentration man in Kontakt kommen muss, damit ein solcher Effekt ausgelöst wird. Zink-Pyrithion sei nach Biozid-Verordnung ein „Altwirkstoff“, der wie Silberchlorid nach Übergangsregelungen weiterverwendet werde.


Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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