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Noch einen Monat bis zum Stichtag
Gilt die COVID-19-Impfpflicht auch für impfende Apotheker?
Heute in einem Monat tritt die Impfpflicht gegen COVID-19 für Beschäftigte in bestimmten Gesundheitseinrichtungen in Kraft. In einem ausführlichen Frage-Antwort-Katalog steckt das BMG ab, für wen sie unter welchen Umständen gilt. Wer in einer öffentlichen Apotheke impft, ist demnach nicht betroffen – es gibt aber Tätigkeiten, bei denen Apotheker:innen durchaus unter die Impfpflicht fallen.
Berlin – 16.02.2022, 14:15 Uhr

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Zertifikatelücke bei Auffrischimpfungen: DAV arbeitet an technischer Lösung
Es gelten nun in vielen Bereichen 2G+-Regeln. Ausgenommen ist von der zusätzlichen Testpflicht, wer bereits seine Auffrischimpfung erhalten hat. Wer allerdings zuvor nicht zweimal geimpft wurde – aufgrund einer Corona-Infektion oder einer Impfung mit dem Janssen-Impfstoff – kann seinen Booster mit den Apps aktuell nicht nachweisen. Der DAV verspricht, an einer Lösung zu arbeiten und weist nochmals darauf hin, dass Impfzertifikate nur erhalten darf, wer tatsächlich geimpft ist. Ein Impf- statt einem Genesenenzertifikat ist also kein Ausweg aus dem Dilemma.
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