Bevorstehender Patentablauf

Weitere Generikahersteller bringen Lenalidomid-Präparate auf den Markt

Berlin - 18.02.2022, 12:15 Uhr

In Kürze verliert Revlimid seinen Patentschutz. (c/ Bild: Celgene)

In Kürze verliert Revlimid seinen Patentschutz. (c/ Bild: Celgene)


Revlimid läuft aus dem Patent und die ersten Generika-Anbieter stehen bereits in den Startlöchern. Nach Ratiopharm / ABZ bringen nun auch zum Beispiel Stada, AL sowie Accord Nachahmerprodukte mit dem Wirkstoff Lenalidomid auf den Markt. Um den Markteintritt zu erleichtern, hat erst in der vergangenen Woche der Bundesrat grünes Licht für eine Anpassung der T-Rezept-Formulare gegeben. Worauf müssen die Apotheken jetzt achten?

In diesem Jahr verlieren nach Angaben des Informationsdienstleisters Insight Health hierzulande insgesamt 31 Wirkstoffe ihren Patentschutz. Die im Jahr 2021 umsatzstärkste Substanz war demnach das Krebsmittel Lenalidomid: Mit fast 673 Millionen Euro legte Revlimid® (Celgene) im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um 11 Prozent zu.

Nun erobern Nachahmerpräparate den Markt. Ab dem heutigen Freitag sind den Herstellern zufolge zum Beispiel Präparate von Stada, der Stada-Tochter Aliud Pharma (AL) sowie Accord Healthcare verfügbar. Die Rote Liste führt zudem bereits Lenalidomid-Generika von Ratiopharm und ABZ Pharma.

Early Entry

Damit bringen die Generikaspezialisten solche Produkte für Menschen mit Knochenmarkkrebs nach einer Freigabe des Originators bereits vor Patentablauf, betont Stada in einer Pressemitteilung. AL-Geschäftsführerin Ingrid Blumenthal sagt dazu: „Wir freuen uns sehr, dass wir Lenalidomid als sogenanntes ‚Early-Entry‘-Produkt noch vor Patentablauf einführen können. Damit erleichtern wir Patienten einen schnelleren Zugang zu alternativen lebensverlängernden Therapien und tragen darüber hinaus zu Einsparungen von Kosten im Gesundheitssystem bei.“ Den Angaben zufolge sind Lenalidomid-haltige Fertigarzneimittel bereits über den Großhandel erhältlich.

Verordnet wird Lenalidomid bekanntlich auf T-Rezepten. Um den Nachahmerprodukten den Weg in den Markt zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) auf den Weg gebracht, der am vergangenen Freitag schließlich auch der Bundesrat zustimmte. Demnach erhalten Patientinnen und Patienten die Packungsbeilage künftig bei T-Rezept-Verordnungen nicht mehr von der Ärztin oder vom Arzt, sondern wie gewohnt in der Apotheke beim Aushändigen des Medikaments.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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