„Booster“ für Corona-Apps

Apps erkennen jetzt verkürzten Genesenenstatus

Berlin - 23.02.2022, 17:50 Uhr

Bei der Prüfung der digitalen Zertifikate soll jetzt direkt erkennbar sein, ob nationale Anforderungen erfüllt sind. (c / Foto: IMAGO / Lobeca)

Bei der Prüfung der digitalen Zertifikate soll jetzt direkt erkennbar sein, ob nationale Anforderungen erfüllt sind. (c / Foto: IMAGO / Lobeca)


Es ist so weit: Corona-Warn-App, CovPass-App und CovPassCheck-App bekommen ein Update verpasst, das erkennen lässt, ob ein Zertifikat national beziehungsweise im europäischen Raum gültig ist. So wird nun direkt beim Check-Scan geprüft, ob eine Genesung noch keine 90 Tage zurückliegt. Zudem können Prüfende jetzt besser erfassen, welcher G-Status erfüllt ist.

Es war bereits angekündigt – nun ist das Update da: In der Corona-Warn-App (CWA), der CovPass-App und CovPassCheck-App wird bereits seit dem heutigen Mittwoch nachvollzogen, welche neuen nationalen und europäischen Regeln gelten – dazu wurde ein dynamisches Regelwerk integriert. Es soll ermöglichen, dass künftige Änderungen, zum Beispiel bei der Gültigkeitsdauer von Zertifikaten, schnell in den Apps abgebildet werden können. Zudem können die Apps erkennen, wenn die Vorgaben in Deutschland von den Vorgaben auf europäischer Ebene abweichen und das auch im Prüfprozess berücksichtigen. So gilt etwa auf europäischer Ebene eine Gültigkeitsbeschränkung von Impfzertifikaten von 270 Tagen, während es in Deutschland bislang keine Begrenzung gibt.

Zudem wird die Gültigkeit des Genesenenstatus in den Apps an die in Deutschland geltende Rechtslage angepasst – 90 Tage hat dieser im Inland Bestand, auch wenn die Apotheken Zertifikate über 180 Tage ausstellen. Ob die 90 Tage eingehalten sind (gültiges Zertifikat) oder nicht (ungültiges Zertifikat), soll die CovPassCheck-App bei der Überprüfung erkennen.

Genesenenzertifikat-Ausdruck muss 180 Tage gültig sein

Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Robert Koch-Institut (RKI) betonen in ihrer Information zum Update: „Wichtig ist, dass die Gültigkeit, die direkt auf den Zertifikaten abgedruckt ist, weiterhin mit 180 Tagen ausgewiesen wird“. In jüngster Vergangenheit hätten einige Apotheken Genesenenzertifikate ausgegeben, auf denen die Gültigkeitsdauer mit 90 Tagen ausgewiesen worden sei, heißt es. Die betroffenen Apotheken seien darauf hingewiesen worden, dass die auf den Ausdrucken der Zertifikate angegebene Gültigkeitsdauer 180 Tage betragen müsse. Tatsächlich sah die ABDA-Handlungshilfe zur Ausstellung der COVID-Impfzertifikate kurzfristig vor, dass Genesenenzertifikate nur noch für 90 Tage ausgestellt werden dürfen. So war es auch im DAV-Portal hinterlegt, sodass Apotheken gar keine andere Wahl hatten, als die Zertifikate für diese verkürzte Dauer auszustellen. Doch nach einigen Wirren wurde das Portal wieder auf die 180 Tage angepasst. Wichtig ist dies vor allem für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr – denn hier gilt weiterhin eine Gültigkeit von 180 Tagen.

Verbesserte Anzeige des G-Status

Zudem wird die G-Status Prüfung in den Apps verbessert (CWA) beziehungsweise eingeführt (CoVPass-App). Mit dem Update können nun vier unterschiedliche Status angezeigt werden. Die Kategorisierung folgt den unterschiedlichen Anforderungsbedingungen, die von den Ländern für den Zutritt zu Veranstaltungen und Innenräumen gestellt werden.

Dem 2G+-Status werden Personen zugeordnet, wenn sie vollständig geimpft und getestet sind. In den meisten Bundesländern erfüllen auch geboosterte Personen den 2G+-Status, selbst wenn kein Test vorliegt. Das gleiche gilt für „frisch geimpfte“ Personen – also Personen, die ihre zweite Impfung erhalten haben, diese mindestens 14 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt. Weiterhin gilt 2G+ für genesene Personen, die vor ihrer Erkrankung vollständig geimpft waren beziehungsweise „frisch genesene“ Personen, wenn die Erkrankung mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt.

Unter den 2G-Status fallen Personen, die vollständig geimpft sind, die letzte Impfung allerdings länger als 90 Tage zurückliegt. Auch Genesene mit einem unvollständigen Impfschutz zählen hierzu. Alle anderen Personen unterliegen dem 3G+-Status (im Falle eines PCR-Tests) bzw. dem 3G Status (Antigen-Schnelltest).

 

BMG / RKI

BMG und RKI räumen ein, dass es Konstellationen aus Impf- und Genesenenzertifikaten geben kann, die noch nicht richtig erkannt werden. Daher werde dieses Feature mit den nachfolgenden Versionen kontinuierlich weiterentwickelt. In der CWA wird die Funktionalität bereits ab heute verfügbar sein; in der CovPass-App und der CovPassCheck-App soll sie ab Ende Februar 2022 bereitstehen.

Wenn es heute beim Update noch nicht direkt läuft: Laut BMG und RKI kann es bis zu 48 Stunden dauern, bis alle Endgeräte erfasst sind.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

Genesenenzertifikate 90 Tage

von Mareike Baumann am 24.02.2022 um 8:56 Uhr

Die Berichterstattung in Bezug auf die erstellten Genesenenzertifikate mit einer Gültgkeitsdauer von nur 90 Tagen durch einige Apotheken ist hier mehr als fragwürdig.
Der Autor impliziert, dass die Apotheken hier eigenmächtig gehandelt hätten.
Wir ApothekerInnen haben jedoch in keiner Weise Einfluss auf die Abbildung unserer erstellten Zertifikate.
Diese werden automatisch über das Portal des DAV erstellt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Genesenenzertifikate 90 Tage

von Kirsten Sucker-Sket am 24.02.2022 um 10:21 Uhr

Liebe Frau Baumann, angesichts unserer Zielgruppe dachte ich, dass den Apotheker:innen die Hintergründe bekannt seien und wollte die Zitate von PEI und BMG für sich wirken lassen. Keinesfalls wollte ich den Apotheken hier Eigenmächtigkeit unterstellen. Zur Klarstellung habe ich Ihre Anregung aufgenommen und drei Sätze ergänzt. Herzliche Grüße
Kirsten Sucker

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