Analyse in der heutigen DAZ

Neue Perspektiven für den Apothekennotdienst gesucht

Süsel - 24.02.2022, 07:00 Uhr

Während die Notdienstbelastung der Mitarbeiter durch das Arbeitszeitgesetz oder den Tarifvertrag limitiert ist, gibt es solche Hürden für Notdienste der Inhaber nicht. Doch die Verlagerung der Notdienste auf die Inhaber löst keine Probleme. (c / Foto: Milan Noga reco / AdobeStock)

Während die Notdienstbelastung der Mitarbeiter durch das Arbeitszeitgesetz oder den Tarifvertrag limitiert ist, gibt es solche Hürden für Notdienste der Inhaber nicht. Doch die Verlagerung der Notdienste auf die Inhaber löst keine Probleme. (c / Foto: Milan Noga reco / AdobeStock)


Der allgegenwärtige Personalmangel wird zunehmend zum Problem auch für den Notdienst der Apotheken. Außerdem hat die Bundesregierung die Arzneimittelversorgung in unterversorgten Gebieten im Notdienst zu einem Thema in ihrem Koalitionsvertrag gemacht. Eine Diskussion über den Notdienst ist daher politisch zu erwarten und auch aus Apothekersicht zu begrüßen. Es geht um neue Zukunftsperspektiven für den Notdienst. Zur Vorbereitung dient eine Analyse in der heutigen DAZ.

Die Alltagsprobleme im Notdienst hat DAZ-Leserin Daniela Hänel eindrucksvoll in einem Leserbrief beschrieben, der in der DAZ 5/2022 abgedruckt und anschließend auf den Social-Media-Kanälen der DAZ kommentiert wurde. Viele Probleme betreffen den Ablauf des Notdienstes, Telefonanrufe, unnötige Störungen und überzogene Ansprüche. Doch im Mittelpunkt steht die Verteilung der Dienste. In einer Analyse in der heutigen gedruckten Ausgabe der DAZ ordnet DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn, die vielfältigen Aspekte.

Mehr zum Thema

Zunächst geht es um den Zugang zum Notdienst. Dazu können eine höhere Notdienstgebühr mit Steuerungswirkung oder neue Konzepte für die telefonische Erreichbarkeit gehören. Doch diese Ansätze stoßen bald an Grenzen. Während die Notdienstbelastung der Mitarbeiter durch das Arbeitszeitgesetz oder den Tarifvertrag limitiert ist, gibt es solche Hürden für Notdienste der Inhaber nicht. Doch die Verlagerung der Notdienste auf die Inhaber löst keine Probleme.

Teilnotdienste

Der größte Teil des Beitrags beschäftigt sich daher mit den vielen Konzepten zur Verteilung der Notdienste. Zeitlich begrenzte Teildienste, die nicht vom Nacht- und Notdienstfonds honoriert werden, sind selten geworden. Doch in Mecklenburg-Vorpommern werden damit weiterhin Landapotheken deutlich entlastet.

Das Handbuch Notdienst-Retter gibt es hier im DAV-Shop.

Dieses und viele andere im Kern apothekenrechtliche Themen werden von Dr. Timo Kieser, Oppenländer Rechts­anwälte Stuttgart, ausführlich im kürzlich erschienenen Handbuch Notdienst-Retter behandelt.

Außerdem finden sich unter anderem Beiträge zu arbeitsrechtlichen Fragen, zur Kommunikation und zur Beratung im Buch. 

Ausgewählte Aspekte daraus behandeln wir regelmäßig auf DAZ.online unter „Notdienstretter“. 



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Notdienste , von wegen Arbeitszeitgesetz für Angestellte!

von ApothekerIn am 08.03.2022 um 0:07 Uhr

1. in Apotheken die sich Angestellte Approbierte leisten können, egal ob nur in Teilzeit oder in Vollzeit , habe ich noch nie einen Chef erlebt der selbst einem Notdienst leistet.
Und ich bin kein Berufsanfänger.
Wieviel bekommt der Inhaber aus dem Notdienstfond pro Notdienst?
Der Apotheker der diesen Notdienst leistet liegt nach der neuer Tariferhöhung endlich nicht mehr unter dem gesetzlichen Mindestlohn sondern endlich mit 12€ brutto / Std. als Notdienstvergütung inklusive der Nachtzuschläge und Zuschläge für Mehrarbeit am Tag/ Nacht .
Woanders ist es Zulage, in Nordrhein weiter nur Vergütung!
Wenn man als Angestellte nach einem 24- stündigen Dienst nach Hause gehen möchte, erhält man am nächsten Tag s. g. Minusstunden die man an einem freien Tag als Teilzeitkraft abarbeiten muss.
Von wegen Zeitarbeitsgesetz?
In Apotheken mit Zeiterfassung via map wird die Pause nur im Computer abgezogen während man in einer Ecke etwas beißen darf und in der „ ruhiger „ Mittagszeit schnell jedes Brotbiss herunterschluckt wenn ein Kunde rein kommt!
Wenn man als Apotheker nicht bereit ist 10- stündige ( oder immer öfter 12- stündige) Arbeitstage zzgl. unbezahlten Rüstzeiten zu akzeptieren bekommt man kein Job.
Nicht ohne Grund weigern sich die meisten Apothekeninhaber die konkreten Arbeitszeiten in den Arbeitsvertrag zu schreiben: niemand kann nachweisen wieviel und wie der Angestellte tatsächlich arbeitet . Der zusätzliche angenehme Effekt für den Arbeitgeber ist die vollständige Flexibilität des Arbeitsnehmer und Ersparnisse in den Wochen mit dem gesetzlichen Feiertagen.
Vollzeitstellen gibt es inzwischen höchstens für Berufsanfängern. Für „ teurere“ Jahrgänge Teilzeit plus Flexibilität von Montag bis Samstag.
Idealerweise arbeitet man flexibel mit 15-20 Wochenstunden und soll sich glücklich schätzen wenn man für alle Notdienste im Jahr 15% über Tarif bekommt .
Dazu diese Notdienstklappen über die man alleine z. B. 24 - Stunden sonntags/ samstags bedient die solange keine bessere Lösung wie bei den ärztlichen Notdiensten finden solange die Notdienste die Aufgabe der Angestellten bleiben und nicht der Chefs!
Spätestens seit der Corona sollte an eine andere Lösung als die ungeschützte Mund zu Mund Beatmung der Bacillen über die Notdienstklappe geschafft werden. Solange nur Angestellte sich infizieren und die Chefs sowie die Kammer im Homeoffice arbeiten oder einzelnen Büros mit genug Abstand zum getesteten Personen ändert die Erhöhung der nächtlichen Notdienstvergütung auf den gesetzlichen Mindestlohn für Angestellte nichts an der Atraktivität dieses Berufes und es wird noch größeren Mangel am pharmazeutischen Personal in den öffentlichen Apotheken geben !

Wer schafft hier endlich Ordnung, dass auch die Angestellten
Daher sehe diese Chefs kein Problem den

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