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GKV-Spitzenverband unnachgiebig
Bei Entlassrezepten Formalien wichtiger als Versorgung
Entlassrezepte bringen in der Praxis zahlreiche Schwierigkeiten mit sich, die eine retaxsichere Versorgung des Patienten verzögern, zum Beispiel schlechte bis unmögliche Erreichbarkeit der Verordner:innen oder selbst nach Arztrücksprache unheilbare Fehler. Weil die Kassen aber offenbar weiterhin auf formvollendete Rezepte bestehen, hat der Bayerische Apothekerverband nun kürzlich seinen Mitgliedern empfohlen, unvollständige oder fehlerhafte, aber nicht heilbare Verordnungen nicht zu beliefern.
Die Idee hinter den Entlassrezepten, nämlich Patienten nach einem Klinikaufenthalt, direkt mit benötigten Arzneimitteln versorgen zu können, ist eigentlich gut. Wie so oft bei guten Ideen hakt es aber in der Praxis an vielen Stellen. Wie der Bayerische Apothekerverband (BAV) kürzlich in einem Rundschreiben mitteilte, sind Entlassrezepte nach wie vor häufig leider weiterhin unvollständig und/oder fehlerhaft ausgestellt. Die wenigsten Fehler dürfe die Apotheke dabei selbst ausbessern, bemängelt der Verband. Der Regelfall sei, dass zuvor meist eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich ist. Den aber erreiche man in vielen Fällen schlicht nicht.
Manche Fehler lassen sich laut BAV auch durch Rücksprache mit den Verordner:innen nicht lösen. Zum Beispiel, wenn Ärzte oder Ärztinnen in Weiterbildung Entlassrezepte ausstellen, erlaubt ist dies aber laut Rahmenvertrag nur Fachärzten. Für eine retaxsichere Abgabe gilt es dann, den Sachverhalt mit dem Arzt oder der Ärztin zu klären, was häufig zu Verzögerungen bei der Versorgung des Versicherten führt. Erschwerend hinzukommt, dass Entlassrezepte nur sehr begrenzt gültig sind.
GKV-Spitzenband ist unnachgiebig
Der GKV-Spitzenband ist aber offenbar nicht bereit, den Apotheken, bzw. eigentlich ja am Ende den Patienten, entgegenzukommen. Trotz zahlreicher Gespräche und intensiver Bemühungen des DAV, dem GKV-Spitzenverband die Problematik zu verdeutlichen, habe man kein Entgegenkommen des Spitzenverbandes erreichen können, so der BAV. Der GKV-Spitzenverband bleibe bei seinem Standpunkt, dass Voraussetzung für die Abgabe nur ein ordnungsgemäßes Entlassrezept sein könne.
Vor diesem Hintergrund – oder um es mit den Worten des Verbandes zu sagen: „angesichts dieser misslichen Lage“ – rät die Standesorganisation ihren Mitgliedern, ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass Entlassrezepte ordnungsgemäß ausgestellt sind. Wenn keine ordnungsgemäße Entlassverordnung vorliegt und die Möglichkeiten zur Ausbesserung erschöpft sind, spricht der Verband eine klare Empfehlung an die Apotheken aus: „Dann ist von einer Abgabe im Grundsatz abzuraten.“
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