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Verbändeportal
Modul zur Abrechnung von COVID-19-Impfungen freigeschaltet
Apotheken, die Menschen gegen COVID-19 impfen, können ihre Leistung jetzt mithilfe des Verbändeportals abrechnen. Die dafür nötige Funktion wurde am gestrigen Dienstag freigeschaltet, informiert die ABDA.
Berlin – 02.03.2022, 12:15 Uhr

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Apotheken dürfen Geflüchtete aus der Ukraine gegen COVID-19 impfen
Apotheken, die sich derzeit schon an der Nationalen Impfkampagne beteiligen, dürfen auch Menschen, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, gegen COVID-19 impfen. Auf eine entsprechende Einschätzung des Bundesministeriums für Gesundheit weist jetzt die Apothekerkammer Berlin hin.
COVID-19-Impfungen in Apotheken: So wird abgerechnet
Apotheken können sich mittlerweile für COVID-19-Impfungen schulen lassen, sie können Impfstoff für den Eigenbedarf bestellen und sie können tatsächlich auch impfen – inklusive Meldung ans RKI. Ein wesentliches Detail war allerdings noch offen: die Abrechnung. Wie die funktioniert, darüber informiert die ABDA nun in einem neuen Leitfaden. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung ist allerdings noch ungeklärt.
So sollen die COVID-19-Impfungen in den Apotheken ablaufen
Ab dem 8. Februar dürfen Apotheken gegen COVID-19 impfen. Welche Voraussetzungen die Betriebe erfüllen müssen und wie die Impfungen ablaufen sollen, fasst die Bundesapothekerkammer jetzt in einer Leitlinie zusammen.
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