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Verbändeportal
Modul zur Abrechnung von COVID-19-Impfungen freigeschaltet
Apotheken, die Menschen gegen COVID-19 impfen, können ihre Leistung jetzt mithilfe des Verbändeportals abrechnen. Die dafür nötige Funktion wurde am gestrigen Dienstag freigeschaltet, informiert die ABDA.
Wie Apotheken, die selbst gegen COVID-19 impfen, diese Leistung abrechnen sollen, hat die ABDA bereits Mitte Februar in einer Handlungsempfehlung festgehalten. Am gestrigen Dienstag hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) nun auch das nötige Modul im Verbändeportal freigeschaltet. Darüber informiert die ABDA in ihrem Newsroom.
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Die Abrechnung kann demnach sowohl für einen Monatszeitraum als auch frei wählbar über einen Zeitraum hinweg abgerufen werden. „Auch die nachträgliche Erstellung oder der nochmalige Abruf des Abrechnung-PDFs ist aus der Übersicht möglich“, heißt es auf der ABDA-Website.
COVID-19-Zertifikate
Aus steuerrechtlichen Gründen werden nach Angaben der Standesvertretung zudem alle Zertifikate, die unmittelbar nach der Erfassung einer COVID-19 Impfung ausgestellt wurden, in der Abrechnung für die COVID-19-Impfungen geführt. „Alle nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung ausgestellten COVID-19-Zertifikate und Genesenenzertifikate werden weiter auf der Abrechnung für die Zertifikatsausstellung geführt.“
Was Apotheken bei der Abrechnung beachten müssen, hat die DAZ hier zusammengefasst. Grundsätzlich gibt es 28 Euro, an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen 36 Euro. Dazu kommen 7,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Vial für den Aufwand, der durch die Beschaffung der Vakzine entsteht. Außerdem können 6 Euro für die Erstellung des digitalen Zertifikats abgerechnet werden.
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