Änderungen zum 1. April

Festbeträge für fünf neue Gruppen und viele Anpassungen

Süsel - 08.03.2022, 13:45 Uhr

Über die Änderungen bei den Festbetragsgruppen entscheidet der GKV-Spitzenverband. (Foto: IMAGO / Steinach)

Über die Änderungen bei den Festbetragsgruppen entscheidet der GKV-Spitzenverband. (Foto: IMAGO / Steinach)


Zum 1. April 2022 werden wieder einige Änderungen bei Festbeträgen wirksam. Der GKV-Spitzenverband hat Festbeträge für fünf weitere Festbetragsgruppen festgesetzt, die der Gemeinsame Bundesausschuss zuvor gebildet hatte. Daraufhin sind Lagerwertverluste möglich. Außerdem werden ab 1. April neue Festbeträge für 45 Festbetragsgruppen gelten. Neben Absenkungen wird es dabei auch Anpassungen nach oben geben.

Der GKV-Spitzenverband hatte am 7. Februar 2022 über die Änderungen zum 1. April 2022 entschieden. Gemäß diesem Beschluss werden Festbeträge für fünf neue, zuvor vom Gemeinsamen Bundesausschuss gebildete Festbetragsgruppen festgesetzt.

Dies betrifft zwei neue Festbetragsgruppen der Stufe 1 für Erlotinib und Gefitinib (jeweils in oralen Darreichungsformen). Außerdem wird es zwei neue Festbetragsgruppen der Stufe 2 geben. Erstens betrifft dies pegylierte koloniestimulierende Faktoren in parenteralen Darreichungsformen (Lipegfilgrastim und Pegfilgrastim) und zweitens Virustatika mit Wirkung auf Herpesviren in festen oralen Darreichungsformen. Die letztere Gruppe umfasst die Wirkstoffe Aciclovir, Brivudin, Famciclovir und Valaciclovir. Die fünfte neue Festbetragsgruppe gehört zur Stufe 3. Sie umfasst Kombinationen von Angiotensin-II-Antagonisten mit Calciumkanalblockern und Hydrochlorothiazid in oralen Darreichungsformen. Dies betrifft die Fixkombination von Olmesartan mit Amlodipin und Hydrochlorothiazid sowie die Fixkombination von Valsartan mit Amlodipin und Hydrochlorothiazid.

Vorsicht Lagerwertverluste

Der Apothekerverband Schleswig-Holstein hat in einem Rundschreiben auf die anstehenden neuen Festbeträge hingewiesen. Für den Fall, dass die Hersteller ihre Preise auf die Festbeträge absenken, könnten „Lagerwertverluste“ entstehen. Falls die Hersteller die Preise nicht senken, könnten auf die Patienten Mehrkosten zukommen.

Anpassungen für 45 Gruppen – nach oben und nach unten

Außerdem treten am 1. April Anpassungen für 45 Festbetragsgruppen in Kraft. Dabei werden einige Festbeträge gesenkt, während in anderen Gruppen diesmal sogar Festbeträge erhöht werden. Letzteres ergibt sich aus der Bedingung, dass die Festbeträge eine gesicherte Versorgung gewährleisten müssen. Darum ist diesmal besonders aufmerksam zu betrachten, wie die Hersteller auf die geänderten Festbeträge reagieren werden.

Die Änderungen betreffen die folgenden verschreibungspflichtigen Wirkstoffe:

  • die Kombination von Amoxicillin und Clavulansäure, 
  • Aripiprazol,
  • Buprenorphin (zur transdermalen Anwendung), 
  • Choriongonadotropin, 
  • Clopidogrel, 
  • Eplerenon, 
  • Ezetimib, 
  • Filgrastim, 
  • Heparin (zur parenteralen Anwendung), 
  • Hydromorphon, 
  • Ibandronsäure (zur parenteralen Anwendung), 
  • Leflunomid, 
  • Levetiracetam, 
  • Linezolid, 
  • Lithium, 
  • Mebeverin, 
  • Mesalazin, 
  • Methyphenidat, 
  • Mycophenolsäure, 
  • die Kombination von Naloxon und Oxycodon, 
  • Olanzapin, 
  • Oxycodon, 
  • Pramipexol, 
  • Pregabalin, 
  • Quetiapin, 
  • Retinol, 
  • Rivastigmin, 
  • Sertralin, 
  • Temezolomid, 
  • Venlafaxin, 
  • Voriconazol, 
  • Zoledronsäure (zur parenteralen Anwendung) 
  • sowie die Gruppe der oralen Antikoagulantien (Phenprocoumon und Warfarin).

Außerdem gibt es Änderungen in Festbetragsgruppen für folgende nicht verschreibungspflichtige Wirkstoffe: 

  • Ammoniumbituminosulfonat, 
  • Bromhexin (feste orale Darreichungsformen), 
  • Clotrimazol (zur vaginalen Anwendung), 
  • Cromoglicinsäure (zur nasalen Anwendung), 
  • Etilefrin, 
  • Heparin (zur topischen Anwendung), 
  • Ibuprofen (zur topischen Anwendung), 
  • Pyridoxin (zur parenteralen Anwendung), 
  • Naproxen und vasokonstriktorische Ophthalmika. 

Dagegen werden die Festbeträge für 15 Gruppen wegen mangelnder Besetzungszahlen aufgehoben, erklärte der GKV-Spitzenverband.


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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