Im Oktober 2016 befreite der Europäische Gerichtshof EU-ausländische Versandapotheken exklusiv von der deutschen Preisbindung für Rx-Arzneimittel und verschaffte ihnen damit einen Wettbewerbsvorteil. Der deutsche Gesetzgeber reagierte erst Ende 2020 mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG). Mit diesem stellte er einerseits ausländische Apotheken auch nach deutschem Recht von den allgemeinen Preisregeln frei und zementierte so die Ungleichbehandlung zwischen in- und EU-ausländischen Apotheken. Andererseits führte er aber – begrenzt auf das Sachleistungsprinzip der GKV – neue sozialrechtliche Preisvorschriften ein, die in diesem Bereich doch wieder auf eine Gleichbehandlung aller Apotheken zielten.
Parallel dazu haben die deutschen Gerichte zunehmend das allgemeine Wertreklameverbot gemäß § 7 des Heilmittelwerbegesetzes herangezogen, um das Marketing EU-ausländischer Versandapotheken zu begrenzen.
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