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TGL erklärt den Stufenplan
Deswegen steigen die Gehälter in Nordrhein stufenweise
Auf Bundesebene gilt bereits seit Anfang Januar der neue Gehaltstarif für Apothekenmitarbeiter, vergangene Woche einigten sich nun auch die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein mit der Apothekengewerkschaft Adexa auf eine Erhöhung der Gehälter. Doch diese erfolgt – anders als bundesweit – in mehreren Stufen. Gegenüber DAZ.online erklären die Vorsitzenden der TGL Nordrhein die Hintergründe.
In Nordrhein gelten in Bezug auf die Gehälter der Apothekenmitarbeiter eigene Gesetze: Der bundesweit zwischen der Apothekengewerkschaft Adexa und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) vereinbarte Gehaltstarifvertrag gilt hier (und außerdem in Sachsen) nicht, stattdessen wird ein eigener Gehaltstarifvertrag zwischen der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein und der Apothekengewerkschaft Adexa ausgehandelt. Im Ergebnis sind die Tarifgehälter in Nordrhein – mit wenigen Ausnahmen aufgrund einer unterschiedlichen Gliederung nach Berufsjahren – niedriger als die bundesweit vereinbarten.
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Nachdem bereits zu Jahresbeginn eine bundesweite Einigung erzielt worden war, zog nun auch Nordrhein nach: Der am 4. März 2022 unterzeichnete neue Gehaltstarifvertrag gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022. Danach bekommen alle Berufsgruppen quartalsweise je 50,00 Euro mehr Lohn. Ausnahme sind die Auszubildenden, diese erhalten einmalig 100,00 Euro zum 1. Juli 2022. Somit steigen die Gehälter im Laufe des Jahres 2022 um 200,00 Euro bzw. um 268,00 Euro für PKA und 100,00 Euro für Berufe in Ausbildung. Zum 1. Januar 2023 ist eine Erhöhung um weitere 2,0 Prozent vorgesehen. (Hier geht es zur Gehaltstabelle für Nordrhein)
TGL: Gehaltsverhandlungen können flexibler gestaltet werden
Doch warum erfolgt die Anhebung in Nordrhein stufenweise und nicht auf einen Schlag wie bei der bundesweiten Vereinbarung? Tanja Kratt, Adexa-Vorstand und Leiterin der Tarifkommission, kommentierte dies direkt nach dem Abschluss folgendermaßen: „Nach komplizierten Tarifverhandlungen ist auch das Ergebnis komplizierter, als wir uns das gewünscht haben.“ Nun meldet sich auch die TGL Nordrhein zu Wort, um ihre Vorgehensweise zu begründen. Gegenüber DAZ.online erklären Constantin A. Tadao Biederbick, 1. Vorsitzender TGL Nordrhein, sowie der 2. Vorsitzende Sebastian Berges: „Mit der Staffelung haben wir den Mitgliedern erstens die Möglichkeit gegeben, flexibler die individuellen Gehaltsverhandlungen zu gestalten, zweitens thematisieren wir mit der stufenweisen Anhebung das Gehaltsthema in der Apotheke öfter, was einerseits mehr Anlässe liefert, Arbeitsleistungen zu bewerten, und andererseits die Chance, nach außen die Themen Honorierung und Gehaltsniveau im Vergleich zu apothekenfremden Arbeitsorten sichtbarer zu machen, drittens war die stufenweise Anhebung sowie die 2-prozentige Anhebung in 2023 ein moderates Entgegenkommen gegenüber den wirtschaftlichen Besonderheiten in der Region Nordrhein.“
„Weg von der derzeit gängigen Praxis ‚Tarif plus Summe X‘“
Der erste und zweite Punkt dürfte insbesondere mit zwei Dingen im Zusammenhang stehen, auf die die TGL in einer Pressemeldung zur Gehaltsanpassung dezidiert hingewiesen hat. Zum einen heißt es dort: „Arbeitnehmer haben jedoch keinen Anspruch auf eine Gehaltserhöhung, wenn das tatsächliche Gehalt bereits mindestens dem neuen Tarif entspricht.“ Zum anderen heißt es: „Es sei entscheidend, dass man wegkäme von der derzeit gängigen Praxis ‚Tarif plus Summe X‘ hin zu einer reinen Bezahlung nach Tarif, die der tatsächlichen Entlohnung entspricht.“ Gut möglich, dass die stufenweise Anhebung es erleichtern soll, Mitarbeitern, die bereits über Tarif verdienen, die tariflichen Gehaltserhöhungen nur teilweise zukommen zu lassen.
Auch zum dritten Punkt, den „wirtschaftlichen Besonderheiten“, findet sich eine ausführlichere Erklärung in der Pressemeldung. Genannt werden dort „eine hohe Apothekendichte mit vielen kleinen Betrieben, ein starker Wettbewerb untereinander und mit dem Versandhandel in den nahen Niederlanden sowie die Auswirkungen der AvP-Insolvenz und der Flutkatastrophe im Sommer 2021“.
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