Der Gewinn des Kaufmanns ist der Einkauf – dies gilt im Grundsatz auch für Apotheken. Trotz der wirtschaftlichen Bedeutung sind nach wie vor viele Fragen rechtlich ungeklärt – zu Zulässigkeit und Grenzen von Rabatten und Skonti, die Apotheken vom pharmazeutischen Großhandel oder – im Direktvertrieb – von pharmazeutischen Unternehmern beim Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimitteln eingeräumt werden. Wie sind etwa die Regelungen der Aufschläge in der immer wieder geänderten Arzneimittelpreisverordnung zu verstehen? Sind die dort genannten Zuschläge von 3,15 Prozent beziehungsweise 70 Cent fix oder rabattierfähig? Ist, unabhängig von den Zuschlägen, ein Skonto grundsätzlich zulässig und darf er gegebenenfalls auf den gesamten Preis gewährt werden oder nur unter Ausschluss der 70 Cent?
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