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4. Quartal 2021
Apotheken bekommen 402 Euro für jeden Vollnotdienst
Die vom Nacht- und Notdienstfonds an die Apotheken für jeden geleisteten Vollnotdienst ausgezahlte Pauschale hat im 4. Quartal 2021erneut einen Höchstwert erreicht: Sie liegt bei 402,31 Euro.
Der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes hat die Notdienstpauschale für das 4. Quartal 2021 festgesetzt. Sie liegt bei 402,31 Euro für jeden geleisteten Vollnotdienst und ist damit so hoch wie lange nicht – im Quartal zuvor waren es noch 380,86 Euro. Im 1. Quartal 2020 hatte sie schon einmal bei 411 Euro gelegen.
Neu ist diesmal: Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) überweist die Pauschalen zum ersten Mal ohne Umweg über die Apothekenrechenzentren direkt an die Apotheken. Damit setzt er einen Beschluss des Deutschen Apothekertages 2021 um.
Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind. Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden in dem betreffenden Quartal nicht zur Ausschüttung gebracht und auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.
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Ausgeschüttet werden konnten diesmal nach Abzug der Verwaltungsausgaben 39,7 Millionen Euro. Sie wurden aufgeteilt auf 98.663 Notdienste, die von 18.355 Apotheken geleistet wurden.
Grundlage der Einnahmen des NNF ist die Zahl der abgegebenen Rx-Packungen. Und die lag im 4. Quartal 2021 bei 191.768.510.517 – damit sei die Abgabemenge um 5,65 Prozent gegenüber dem Vorquartal (Q3/2021) gestiegen.
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