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Außergerichtliche Einigung angestrebt
Valsartan-Verfahren ruht
In einem Verfahren um Valsartan am Oberlandesgericht München streben Kläger und Beklagter nun eine außergerichtliche Einigung an. Ein 75-Jähriger hatte auf Auskunft und Schmerzensgeld geklagt: Er geht davon aus, dass sein Magentumor durch die Einnahme von Valsartan entstanden ist. 2018 waren potenziell krebserregende Stoffe in Valsartan gefunden worden.
In einem Prozess um Blutdrucksenker mit dem Wirkstoff Valsartan vor dem Oberlandesgericht (OLG) München haben die Streitparteien am Donnerstag (17.03.2022) beschlossen, das Verfahren vorerst ruhen zu lassen. Sie wollen versuchen, sich außergerichtlich zu einigen. Sollte das nicht gelingen, kann das Verfahren wiederaufgenommen werden.
Rund vier Jahre nach dem Rückruf einiger Blutdrucksenker mit dem Wirkstoff Valsartan war die Sartan-Krise ein Fall für das OLG geworden. Ein heute 75 Jahre alter Mann klagt auf Auskunft, weil er nach der Einnahme eines Mittels mit Valsartan an Krebs erkrankte. Er geht davon aus, dass das Medikament einen seltenen Tumor in seinem Magen verursacht hat. In einem zweiten Schritt verlangte er auch Schmerzensgeld. Das Teilverfahren war aber bis zur Klärung der Auskunftsfrage weiter am Landgericht anhängig.
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Die Sartan-Krise machte 2018 Schlagzeilen: Damals wurde bekannt, dass viele Mittel gegen Bluthochdruck, die auf dem Wirkstoff Valsartan basieren, mit dem potenziell krebserregenden Stoff N-Nitrosodimethylamin (NDMA) verunreinigt waren. Einige Chargen wurden zurückgerufen. Der Ausgangs-Wirkstoff für die damals vom Markt genommenen Arzneimittel kam von einem chinesischen Produzenten. Das gilt auch für das Mittel, das der Kläger einnahm.
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