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Bundestag und Bundesrat stimmen zu
Weg frei für Wegfall der Coronamaßnahmen
Angesichts der steigenden Infektionszahlen war die Kritik an den geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die einen Wegfall der meisten bundesweiten Corona-Regeln zulassen, lauter geworden. Nichtsdestotrotz haben Bundesrat und Bundestag den Entwurf am heutigen Freitag passieren lassen. Die neue Rechtsgrundlage soll von diesem Sonntag an gelten. Allerdings wollen alle Länder zunächst noch eine vorgesehene Übergangsfrist nutzen und so die geltenden Schutzregeln bis zum 2. April aufrechterhalten.
Bundestag und Bundesrat haben am heutigen Freitag die gesetzliche Grundlage zur Lockerung der Coronamaßnahmen gebilligt. Zur Pandemie-Kontrolle möglich sind den Ländern damit noch wenige allgemeine Vorgaben zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen wie Kliniken und Pflegeheimen. In Bussen und Bahnen soll weiterhin Maskenpflicht gelten können, ebenso in Arztpraxen, nicht aber in Apotheken. In regionalen Hotspots sind allerdings weitergehende Beschränkungen möglich, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt.
Eine weitere Änderung betrifft die Definition des Impf-, des Genesenen- und des Testnachweises. Die Definitionen sind künftig nicht mehr in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, deren Änderung der Bundesrat ebenfalls am 18. März 2022 zugestimmt hat, sondern im Infektionsschutzgesetz selbst enthalten. Diese Verordnung verweist nun direkt auf die neuen Definitionen im Infektionsschutzgesetz. Unter anderem ist dort jetzt geregelt, dass ab 1. Oktober 2022 grundsätzlich drei Einzelimpfungen für einen vollständigen Impfschutz notwendig sind (Ausnahmen werden ebenfalls benannt). Das Gesetz ermächtigt die Bundesregierung allerdings auch, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates abweichende Anforderungen an solche Nachweise zu regeln.
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Die neuen Regeln sollen am Sonntag in Kraft treten. Weil die bisherigen Vorgaben dann auslaufen, wurde das Gesetzesvorhaben in kürzester Zeit durchgepeitscht. Im Alltag dürfte sich aber zunächst nichts ändern, denn alle Länder wollen noch eine vorgesehene Übergangsfrist nutzen und aktuell geltende Schutzregeln bis längstens zum 2. April aufrechterhalten.
„Wenn die neuen Maßnahmen nicht ausreichen werden, müssen wir nachsteuern“
Im Bundestag votierten 388 Abgeordnete für die Neuregelungen, 277 lehnten sie ab, zwei enthielten sich. Nach einem heftigen Schlagabtausch hatten in zweiter Lesung SPD, FDP und Grüne dafür gestimmt – alle anderen dagegen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte erneut die künftigen Regeln. Es handele sich um einen „schweren Kompromiss“. Man müsse aber die rechtliche Lage beachten. Durch die aktuelle Omikron-Virusvariante sei eine flächendeckende Kliniküberlastung nicht mehr zu befürchten.
Im Bundesrat, der unter Protest zustimmte, beklagte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier das Vorgehen des Bundes und die Regelungen in der Sache. „Das Verfahren ist unsäglich und schlichtweg unwürdig“, sagte der CDU-Politiker. Es habe keine Abstimmung mit den Ländern gegeben, die Bundesregierung habe das nicht gewollt. Lauterbach fürchte öffentlich schlimmstes und lege gleichzeitig so ein Lockerungsgesetz vor. Dies untergrabe die Akzeptanz. Zudem gebe es keine klaren Kriterien zur Definition eines Hotspots. Bereits in der Runde von Kanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Ministerpräsidenten am Donnerstag war breite Empörung laut geworden.
Die FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus sagte, die Neuregelungen seien „ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität, aber bei gleichzeitiger Handlungsfähigkeit“. Die Situation sei nun eine andere als vor zwei Jahren. Trotz „riesiger Inzidenzen“ gebe es weniger Fälle auf den Intensivstationen. Die Grünen machten erneut Unzufriedenheit deutlich. Es sei kein Geheimnis, dass sie sich mehr gewünscht hätten, sagte die Fachpolitikerin Kirsten Kappert-Gonther. Auf die Länder komme jetzt eine große Verantwortung zu, die vorgesehene Übergangsfrist und Regelungen für Hotspots zu nutzen. „Wenn die neuen Maßnahmen nicht ausreichen werden, müssen wir nachsteuern.“
Die Union kritisierte die Neuregelungen scharf. Sie erzeugten ein Wirrwarr, sagte der CDU-Fachpolitiker Tino Sorge. Die Koalition habe nicht geklärt, wann genau eine Kliniküberlastung drohe. Dies ist das von der Ampel vorgesehene hauptsächliche Kriterium dafür, dass die Länder selbst für Hotspots weitere Maßnahmen beschließen können.
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