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Nächste Sitzung der Schiedsstelle im April
Pharmazeutische Dienstleistungen könnten vor dem Sommer stehen
Welche pharmazeutischen Dienstleistungen Apotheken künftig für welches Honorar anbieten können, wird derzeit vor der Schiedsstelle geklärt. Dr. Elmar Mand, unparteiisches Mitglied dieser Schiedsstelle, zeigte sich beim ApothekenRechtTag zuversichtlich, dass noch vor dem Sommer eine Lösung stehen könnte.
Mit dem Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber den Grundstein für honorierte pharmazeutische Dienstleistungen gelegt. Rund 150 Millionen Euro sollen hierfür im Jahr zur Verfügung stehen – die Details sollten allerdings der Deutsche Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband miteinander vereinbaren. Geglückt ist dies bekanntlich nicht, sodass, wie gesetzlich vorgesehen, die Schiedsstelle nun sowohl die Art der Dienstleistungen als auch die Voraussetzungen sowie die Höhe der Vergütung festlegen muss.
Diese von Juristen besetzte Schiedsstelle, der neben Dr. Rainer Hess als Vorsitzendem, Professor em. Dr. Ingwer Ebsen und Dr. Elmar Mand als unparteiische Mitglieder angehören, war im vergangenen Herbst vom DAV angerufen worden. Seitdem warten die Apotheker:innen auf Fortschritte – der neue Dienstleistungszuschlag von 20 Cent je Rx-Packung wird schließlich schon seit Mitte Dezember erhoben.
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Mand, der beim ApothekenRechtTag am vergangenen Freitag über die Grenzen der Wertreklame ausländischer Versandapotheken referierte, berichtete zu diesem Anlass auch, dass bereits eine erste Sitzung der Schiedsstelle stattgefunden habe. Die nächste stehe Anfang April an. Auch wenn er sich inhaltlich nicht zu dem Verfahren äußern dürfe, könne er doch sagen, dass „wir Unabhängigen ganz guter Dinge sind, dass wir eventuell vor dem Sommer zu einer Lösung kommen“.
Auch Thiemo Steinrücken, Referatsleiter für das Apothekenwesen im Bundesgesundheitsministerium, bekräftigte bei seinem Vortrag beim ApothekenRechtTag, dass er mit einem Anlaufen der pharmazeutischen Dienstleistungen zur Jahresmitte rechne.
Ein wenig Geduld ist also nach wie vor nötig, bis die Apotheker:innen wissen, welche Dienstleistungen sie künftig auf Kassenkosten anbieten können. ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening hatte vergangene Woche beim ABDA-Live-Talk erneut erklärt, die Apothekerschaft habe einen dezidierten Katalog entwickelt. Dieser enthalte auch Präventionsangebote – doch diese wollten die Krankenkassen „leider noch nicht annehmen“. Zudem gehe es um Dienstleistungen rund um Medikationspläne und Medikationsanalysen. Genauer wollte aber auch sie sich angesichts des laufenden Schiedsverfahrens nicht äußern.
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